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Datenschutzverstoß Finanzamt

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    Datenschutzverstoß Finanzamt

    Hallo zusammen,

    ​​​​​​habe einen Datenschutzverstoß zu vermelden welchen mein zuständiges Finanzamt eingegangen hat.

    Folgendes ist geschehen:

    Ende 2020 - Online Abgabe meiner Steuererklärung von mir Anfang 2021 - Erhalt eines Briefes einer privaten Lohnsteuerhilfe (hatte noch nie Kontakt mit diesem Büro)

    ​​​​​​In diesem Brief war von meinem Finanzamt der eigentliche Antrag enthalten, Unterlagen (Belege usw) nach zu reichen und zusätzlich detailerte Informationen zu meiner abgegeben Steuererklärung.
    Zusätzlich war ein Blatt von der Lohnsteuerhilfe enthalten.
    Worin die Person des Büros schreibt, dass er als erster Empfänger des Finanzamt-Brief (welcher eigentlich an mich gehen sollte) von einem versehentliche Empfang ausgeht.

    Zusätzlich bietet er mir seine Dienstleistungen (Hilfe zur Erstellung der Steuererklärung) an. Außerdem waren die Finanzamt Blätter deutlich gebraucht was bedeutet, dass diese eindeutig intensiv gelesen / gesichtet wurden.

    Versehen hin oder her ich bin entsetzt wie das Finanzamt meine personenbezogene Daten weitergegeben und somit den Datenschutz verletzt hat.

    Wie seht ihr den Fall?
    Ist es möglich gegen dass Finanzamt Anklage zu erheben?

    vielen Dank schon mal!

    #2
    Auf jeden Fall wäre es sinnvoll (auch) das Finanzamt zu informieren, damit die den Vorgang prüfen und melden können.
    Bist Du Staatsanwalt ? Üblicherweise erheben nur die Anklage ? :-) Scherz beiseite: Was willst Du konkret erreichen ? Das Finanzamt wird sich durchaus bei Dir entschuldigen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Alexander1806,

      diese Datenschutzverletzung hast du ja sicherlich deinem Finanzamt gemeldet, dann muss das Finanzamt dies als Datenschutzverletzung weiterleiten.

      hier im Anwenderforum ist der falsche Ort für solche Anliegen.

      Tschüß

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        #4
        Liegt ein solcher Fall vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen den Datenschutz, den die Behörde melden muss.

        Dies ist in Art. 33 der DSGVO geregelt. Dort heißt es:

        Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der […] zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

        Kommentar


          #5
          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Liegt ein solcher Fall vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen den Datenschutz, den die Behörde melden muss.

          Dies ist in Art. 33 der DSGVO geregelt. Dort heißt es:

          Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der […] zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.
          danke schon mal für deine Antwort!

          Du schreibst die Behörde muss den Verstoß melden..
          Wie läuft das letztendlich ab?

          Ich melde den Verstoß gegen den Datenschutz meiner Behörde (also Finanzamt) und verlange, dass dieser Verstoß an die zuständige Behörde gemeldet wird?

          Bzw. wer ist überhaupt die im Art. 33 der DSGVO genannte "zuständige Aufsichtsbehörde"?

          Kommentar


            #6
            Meines Wissens nach muss der Verstoß dem Landesdatenschutzschutzbeauftragten gemeldet werden.

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              #7
              Hallo Alexander1806,
              grundsätzlich hätte müssen der Lohnsteuerhilfeverein, dem Finanzamt die falsche Post zurückschicken und damit hätte das Finanzamt Kenntnis erhalten und die Datenschutzverletzung melden können und müssen.
              Das ist schon sehr komisch, das der Lohnsteuerhilfeverein, dir den Brief weiterleitet.
              Die Datenschutzverletzung muss sofort der jeweiligen Amtsleitung gemeldet werden und die leitet das an den behördlichen Datenschutzbeauftragten (meist im jeweiligen Bundesland) und der muss es weiterleiten an den Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) dort wird die Datenschutzverletzung geprüft und ausgewertet.

              In deinem Fall sollte ein geringes Risiko bestehen, dass deine persönlichen Rechte und Freiheiten geschädigt wurden, da auch ein Lohnsteuerhilfeverein dem Berufsträgergeheimnis unterliegt und keine persönlichen Daten unbefugt weitergeben darf.

              Tschüß

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                #8
                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo Alexander1806,
                grundsätzlich hätte müssen der Lohnsteuerhilfeverein, dem Finanzamt die falsche Post zurückschicken und damit hätte das Finanzamt Kenntnis erhalten und die Datenschutzverletzung melden können und müssen.
                Das ist schon sehr komisch, das der Lohnsteuerhilfeverein, dir den Brief weiterleitet.
                Die Datenschutzverletzung muss sofort der jeweiligen Amtsleitung gemeldet werden und die leitet das an den behördlichen Datenschutzbeauftragten (meist im jeweiligen Bundesland) und der muss es weiterleiten an den Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) dort wird die Datenschutzverletzung geprüft und ausgewertet.

                In deinem Fall sollte ein geringes Risiko bestehen, dass deine persönlichen Rechte und Freiheiten geschädigt wurden, da auch ein Lohnsteuerhilfeverein dem Berufsträgergeheimnis unterliegt und keine persönlichen Daten unbefugt weitergeben darf.

                Tschüß
                danke für deine Antwort!

                Ich werde nun den Sachverhalt folgender Stelle melden:

                https://www.datenschutz-bayern.de/se...complaint.html

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                  #9
                  Hallo Alexander1806,

                  nach deinen Ausführungen, weiss ja das Finanzamt offensichtlich noch nicht, dass es überhaupt die Datenschutzverletzung gegeben hat und kann da auch noch keine Meldung gemacht haben.
                  Du musst ja in der Vorlage auch deutlich machen, ob du die jeweilige Behörde schon informiert hast.
                  Du kannst das natürlich so machen oder meldest dies kurz deinem zuständigen Finanzamt, dann hast du "weniger Arbeit"

                  Tschüß

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                    #10
                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Hallo Alexander1806,

                    nach deinen Ausführungen, weiss ja das Finanzamt offensichtlich noch nicht, dass es überhaupt die Datenschutzverletzung gegeben hat und kann da auch noch keine Meldung gemacht haben.
                    Du musst ja in der Vorlage auch deutlich machen, ob du die jeweilige Behörde schon informiert hast.
                    Du kannst das natürlich so machen oder meldest dies kurz deinem zuständigen Finanzamt, dann hast du "weniger Arbeit"

                    Tschüß
                    guten Morgen holzgeo,

                    ich habe den Vorfall lediglich meiner Bearbeiterin meiner Steuererklärung telefonisch mitgeteilt.

                    ich werde nun in der Tat über Datenschutz-Bayern die Beschwerde einreichen.
                    der Aufwand hält sich in Grenzen.. habe bereits einen Text formuliert und die Unterlagen eingescannt.

                    was denkst du wie die Sache weiter geht?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Alexander1806 Beitrag anzeigen
                      ich habe den Vorfall lediglich meiner Bearbeiterin meiner Steuererklärung telefonisch mitgeteilt.
                      was denkst du wie die Sache weiter geht?
                      Hallo Alexander1806,
                      dann müsste eigentlich die Bearbeiterin, dass sofort in die Wege geleitet haben, dass eine Datenschutzverletzung vorliegt und dies schon längst über den behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Bundesbeauftragen für Datenschutz sein.
                      Ansonsten denke ich, wie schon im Beitrag Nr.7 geschrieben -> geringes Risiko -> keine weiteren Maßnahmen.

                      Tschüß

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                        #12
                        Hallo Alexander1806

                        darf ich bitte nur mal erfahren, dass ich es nachvollziehen kann, was mit der Meldung dieses Fehlers dann bezweckt werden soll?

                        Herzlichen Dank

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von leneve Beitrag anzeigen
                          Hallo Alexander1806

                          darf ich bitte nur mal erfahren, dass ich es nachvollziehen kann, was mit der Meldung dieses Fehlers dann bezweckt werden soll?

                          Herzlichen Dank
                          in meinen Augen liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor,
                          somit stehen mir Schadenersatz Zahlungen zu

                          Kommentar


                            #14
                            somit stehen mir Schadenersatz Zahlungen zu
                            Die kannst du ja geltend machen, aber nicht hier im Anwenderforum für fie elektronische Steuererklärung.

                            Rechtsberatung zu Fragen des Datenschutzes ist außerdem nicht Gegenstand dieses Forums !
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Alexander1806 Beitrag anzeigen

                              in meinen Augen liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor,
                              somit stehen mir Schadenersatz Zahlungen zu
                              Hallo Alexander1806,
                              das dürfte wohlin deinem Fall nicht passieren -> siehe Beitrag Nr. 7
                              Insofern bin ich auch bei Charlie24 -> hier Schluss zu machen.

                              Tschüß

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