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Benutzerkonto für "analoge" Person

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    Benutzerkonto für "analoge" Person

    Mein Bruder will die Neustarthilfe beantragen und braucht dafür ein Elster Benutzerkonto. Er hat aber kein Internet, kein Smartphone, keine email Adresse und gibt seine Steuererklärung immer in Papierform ab.
    Kann ich für ihn ein Konto einrichten? Problem, ich hab schon 2 Konten bei MeinElster mit 2 verschiedenen emails. Kommt es da zu Problemen, wenn ich nochmal eine meiner emails verwende?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen oder Vorschläge, wie ich da vorgehen kann.
    VG

    #2
    Kann ich für ihn ein Konto einrichten? Problem, ich hab schon 2 Konten bei MeinElster mit 2 verschiedenen emails. Kommt es da zu Problemen, wenn ich nochmal eine meiner emails verwende?
    Ich habe mir bei meinem Provider einfach weitere E-Mail-Postfächer eingerichtet, so dass ich nicht genau weiß, ob es ein Problem gibt,

    wenn man die gleiche E-Mailadresse für 2 Konten verwendet. Du musst es einfach ausprobieren. Der Kurzname des Kontos muss sich

    unterscheiden, außerdem muss das Konto entweder mit der ID deines Bruders oder als Organisationszertifikat mit seiner Steuernummer

    eingerichtet werden. Mich wundert ein wenig, dass dein Bruder auf Papier abgeben darf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24. Auf die Idee, mir noch eine dritte Emailadresse zuzulegen, bin ich gar nicht gekommen! Und das mit Kurzname etc. ist klar, ist ja bei meinen 2 eigenen auch so.
      Na ja, wegen Papierabgabe, er hat keinen Pc und gar nix. Auch keinen Steuerberater. Bis jetzt hat das FA ihn gewähren lassen. Aber kann das sein, wenn ich jetzt sein Konto einrichte, dass er dann zwingend seine StErkl. über elster abgeben muss?

      Kommentar


        #4
        Zitat von elda Beitrag anzeigen
        Aber kann das sein, wenn ich jetzt sein Konto einrichte, dass er dann zwingend seine StErkl. über elster abgeben muss?
        Das dürte u.a. davon abhängen, ob das lokale FA mitkriegt, dass er nun ein Elster-Konto hat. Der Gedanke, dass für jemand, der es auf die Reihe bekommt, Leistungen elektronisch zu beantragen, keine besondere Härte sein kann, seiner gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung von ESt, EÜR etc. nachzukommen, liegt nicht besonders fern.

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