Wir haben einen Abrufcode beantragt und letztes Jahr auch verwendet. Jetzt brauchen wir ihn anscheinend wieder und finden ihn nicht mehr. Wie können wir den neu beantragen?
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Jetzt brauchen wir ihn anscheinend wieder und finden ihn nicht mehr. Wie können wir den neu beantragen?
Oder ihr sucht nach dem Schreiben mit dem 11-stelligen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXXFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Unser Versuch "Formulare & Leistungen" aufzurufen und dort einen AbrufCode zu beantragen, führt zu folgendem Ergebnis
(siehe Scrnsht)
Was machen wir falsch ?
errLog-ELSTER-Abruf1.JPGMfG, Biene
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Was machen wir falsch ?
Das steht doch auch in den Hinweisen. Ein Abrufcode wird dabei nicht benötigt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn ihr mit einem Organisationszertifikat registriert seid, ist der Abruf von Bescheinigungen nur mit Signaturkarte oder Sicherheitsstick möglich.
Das steht doch auch in den Hinweisen. Ein Abrufcode wird dabei nicht benötigt.
Gibt es keine Möglichkeit, vorübergehend auf AbrufCode umzustellen, bis wir das Karten-Problem gelöst haben?
MfG, Biene
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Gibt es keine Möglichkeit, vorübergehend auf AbrufCode umzustellen, bis wir das Karten-Problem gelöst haben?
auf die persönliche ID einer Person, wobei der Abruf beim Softwarezertifikat für maximal 20 Personen beantragt werden kann. Beim nPA
weiß ich nicht, ob es vergleichbare Beschränkungen gibt. Ihr solltet euer Problem mit der Signaturkarte lösen !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von biene17 Beitrag anzeigen.....
Gibt es keine Möglichkeit, vorübergehend auf AbrufCode umzustellen, bis wir das Karten-Problem gelöst haben?
technisch würde ja eine Registrierung mit einer persönlichen Identifikationsnummer mit dem kostenlosen Softwarezertifikat funktionieren, das könnte dann auch auf einem Stick abgespeichert und die Anmeldung an anderen Computern ermöglichen usw.
Natürlich habt ihr keinerlei Daten aus dem jetzt bestehenden Konto zur Verfügung.
Tschüß
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigentechnisch würde ja eine Registrierung mit einer persönlichen Identifikationsnummer mit dem kostenlosen Softwarezertifikat funktionieren, das könnte dann auch auf einem Stick abgespeichert und die Anmeldung an anderen Computern ermöglichen usw.
Natürlich habt ihr keinerlei Daten aus dem jetzt bestehenden Konto zur Verfügung. Tschüß
Die verschiedenen Varianten verwirren etwas. Wir sind eine winzige Startup-Firma, die mit Steuerkram kaum Erfahrung hat. Uns geht es momentan um die schnellste und zugleich kostengünstigste Möglichkeit (als Firma nicht als Person) zunächst mal unsere Steuererklärungen für 2019 und gleich hinterher für 2020 mithilfe von WISO-Steuerbuch zu machen. Dazu ist die ELSTER-Anmeldung Grundvoraussetzung.
Was wir alles genau dazu benötigen, müssen wir nach und nach herausfinden. Aber zunächst zählt Schnelligkeit (!!) Und möglichst keine Code-Zusendung per Schneckenpost (!!) Das dauert mindestens 2 Wochen bis die bei uns eintrifft. !!
Die Signaturkarte hatten wir bereits von unseren Patentanmeldungen und wollten die deshalb einsetzen. Wir wussten nicht, was für ein Theater das Ganze bringen würde.
Danke erstmal!MfG, Biene
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Die Signaturkarte hatten wir bereits von unseren Patentanmeldungen und wollten die deshalb einsetzen.
Wenn es schnell gehen soll, muss sich jemand von euch mit seinem nPA registrieren. Benötigt wird neben der AusweisApp2 ein Smartphone
mit NFC-Schnittstelle, das als Kartenleser eingesetzt werden kann. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/
und natürlich auch bei Mein ELSTER.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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