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Unberechtigte Übermittlung von Steuererklärungen

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    Unberechtigte Übermittlung von Steuererklärungen

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur nicht berechtigten Übermittlung von Steuererklärungen.

    Zur Zeit übermittle ich Steuererklärungen über mein Account für Familienmitglieder und mich natürlich, habe jetzt aber auch eine Anfrage eines Kollegen. Dies würde ich gern übernehmen, frage mich aber, ob ich mich hier haftbar mache, da die Steuererklärung ja nicht von dem Kollegen unterschrieben wurde.

    Ich nutze das auf mich registrierte Account für einen Fremden und das Finanzamt kann ja nicht prüfen, ob ich dazu berechtigt war.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße,
    Uwe

    #2
    Du darfst dem Kollegen nicht helfen, seine Steuererklärung zu erstellen. Du kannst aber die Daten, die er Dir zur Verfügung stellt, eingeben und an das Finanzamt übermitteln, mit Deinem Zertifikat.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du darfst dem Kollegen nicht helfen, seine Steuererklärung zu erstellen. Du kannst aber die Daten, die er Dir zur Verfügung stellt, eingeben und an das Finanzamt übermitteln, mit Deinem Zertifikat.
      Allerdings sollte man sich vorher Paragraf 87d der Abgabenordnung durchlesen und fragen, ob man das will.

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        #4
        Ich persönlich rate dazu, sich auf Angehörige gemäß § 15 AO zu beschränken. Das Problem ist nicht die Datenübermittlung an sich,

        die wäre schon zulässig, wenn du den Kollegen vorher über die Inhalte der Erklärung unterrichtest, was aber bei Mein ELSTER

        bereits durch die unzureichenden Druckvorlagen erschwert wird. Das zusätzliche Problem ist, dass immer schwer abzugrenzen ist, ob

        es um eine zulässige Datenübermittlung oder um eine verbotene Hilfe in Steuersachen geht.

        Was die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Datenübermittlung angeht, sind die Einzelheiten in § 87d AO geregelt.

        Bei ElsterFormular z.B. konnte man eine Druckvorschau mit Unterschriftseite erzeugen, was bei Mein ELSTER so nicht möglich ist.

        Zustimmung_Datenübermittlung.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo nochmal und vielen, vielen Dank für Eure konstruktive Hilfe!

          Ich glaube aber, dass ich einen entscheidenden Punkt nicht erwähnt habe. Ich arbeite hauptberuflich als Steuerreferent, bin aber ausgebildeter Steuerberater. Von daher dürfte ich meinen Kollegen als Berufsträger vertreten, habe aber keine unterschrieben Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen von ihm und keine Unterschrift auf dem Übertragungsformular. Wie Charly 24 schon schrieb ist das bei Mein ELSTER nicht mehr möglich.

          Wie würdet Ihr hier an meiner Stelle verfahren? Wäre eine unterschriebene Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen ausreichend für die Übermittlung über meinen persönlichen Zugang bei Mein ELSTER? Ich habe keinen eigenen Kanzleizugang für die Übermittlung.

          Würde ein eventuell selbständig erstelltes Schriftstück mit dem oben genannten Wortlaut aus ELSTER Formular ausreichen, in dem Bezug auf die Übertragungszeit genommen wird?

          Vielen Dank Euch und viele Grüße,
          UH

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            #6
            Hallo,

            ich verstehe deine Frage nicht.
            Als Steuerberater müsstest du die korrekte Vorgehensweise kennen
            Erwartest du hier eine verbindliche Auskunft?
            und außerdem, was hat das Ganze mit Elster zu tun?
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von UH1975 Beitrag anzeigen
              ...Wäre eine unterschriebene Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen ausreichend für die Übermittlung über meinen persönlichen Zugang bei Mein ELSTER? Ich habe keinen eigenen Kanzleizugang für die Übermittlung.....
              Hallo UH1975,
              mit einer ordentlichen Vollmacht ist es dann egal womit die Steuererklärung übermittelt wird.

              Tschüß

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