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Berechtigung für Steuererklärung eines Vereins?

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    Berechtigung für Steuererklärung eines Vereins?

    Als Schatzmeister eines gemeinnützigen Vereins bin ich erstmals gezwungen, die Steuererklärung zur Körperschaftssteuer online mit ELSTER abzugeben. Also habe ich ein Benutzerkonto angelegt: Vereinsname, Steuernummer, Vereinsadresse, Vereins-E-Mail, und zwar unter meinem (Schatzmeister-)Namen. Darf ich das oder muss es der Name des laut Vereinsregister vertretungsberechtigten 1. Vorsitzenden oder 2.Vorsitzenden sein. Die Arbeit bleibt in jedem Fall bei mir hängen.
    Auf dem bisherigen Papierformular hatte ich die Möglichkeit, einen der Vorsitzenden unterschreiben zu lassen und mich selbst als Mitwirkenden zu benennen.

    #2
    Wenn dir die Vereinssatzung das nicht verbietet, darfst du natürlich ein Konto für den Verein bei Mein ELSTER anlegen. Das kümmert niemand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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