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Zugang zum Elsteraccount des verstorbenen Vaters

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    Zugang zum Elsteraccount des verstorbenen Vaters

    Hallo,

    mein Vater ist vor einiger Zeit gestorben, und um seine noch ausstehende Steuererklärung machen zu können, brauche ich Zugang zu seinen bisherigen Steuererklärungen.
    Sein Account ist jedoch mit einem Mailaccount verbunden zu dem ich keinen Zugang habe und die Zertifikatsdatei ist abgelaufen.
    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Kann Elster mir Zugriff auf den Account gewähren?

    Beste Grüße,
    Manuel

    #2
    Ich glaube, da hast du ein echtes Problem. Eine Zugangserneuerung geht ohne Zugang zum Mailaccount nicht, möglicherweise geht sie

    auch wegen der Adressdaten nicht mehr. Den Bescheinigungsabruf für deinen Vater kannst du in deinem Konto auch nicht mehr einrichten.

    Ob es da überhaupt eine Lösung gibt, weiß ich nicht. holzgoe kennt sich da am besten aus, aber der ist erst morgen wieder hier.

    Ich verschiebe das Thema in das Unterforum Sicherheit, da passt es besser hin.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Nyo,

      seit geraumer Zeit gibt es die Möglichkeit die Mailadresse im vorhanden Account ändern zu lassen und damit wieder eine Zugangserneuerung zu ermöglichen. Dazu muss man sich an den ELSTER-Ansprechpartner seines Finanzamtes wenden und der kann das je nach BL eventuell unterschiedlich das selbst erledigen oder leitet es an die zentrale Rechteverwalterstelle weiter.
      Allerdings wird dies in deinem Fall nicht funktionieren, da der Zertifikatsinhaber verstorben ist, wie Charlie24 schon angedeutet hat.

      Da wirst du wohl mit den vorhandenen Papierunterlagen die Erklärung in deinem Account machen müssen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Abgesehen davon -selbst wenn es funktionieren würde- wirst Du dem Finanzamt auch erst einmal Deine Erbenstellung glaubhaft machen müssen. "Sohn" bzw. Erklärungserstellungswilliger ist sicherlich löblich, aber das Finanzamt muss vermeiden, dass das Finanzamt insbesondere in verkorksten Familienverhältnissen notfalls zweimal auszahlen muss und der ersten Falschauszahlung hinterherrennt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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