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Freischaltung meines Login zur Abgabe von Erklärungen für die EU OSS Regelung

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    Freischaltung meines Login zur Abgabe von Erklärungen für die EU OSS Regelung

    Hallo,


    ich habe zwei Zertifikatsdateien für das Login für Elster bzw. das BOP-Online-Portal.

    Nur eine davon habe ich bislang immer für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen genutzt (UStVA, UStSV, Zusammenfassende Meldungen sowie Steuererklärungen für das Besteuerungsverfahren der einzigen Anlaufstelle - MOSS bis 2. Quartal 2021).

    Leider kann ich seit der Umstellung auf die neue OSS EU-Regelung die Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021 nur nach Login mit der anderen (!), bisher von mir nur wenig genutzten Zertifikatsdatei abgeben.

    Ich würde aber gerne auch diese Erklärung mit meiner normalerweise genutzten Zertifikatsdatei abgeben können, die ich für alle anderen Umsatzsteuererklärungen auch nutze.

    Wie kann ich auch diese Benutzerkennung auch für die Abgabe der OSS-Erklärung freischalten lassen?



    Mit freundlichem Gruß,
    railroad

    #2
    Worin unterscheiden sich denn deine zwei Zertifikate ? Du kannst das nach dem Login bei Mein ELSTER unter Benutzerkontoinformationen

    (rechts oben oder ganz unten) überprüfen. Wenn eines deiner Zertifikate noch ein persönliches auf eine Steuernummer ist, wird das für OSS

    nicht mehr nutzbar sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die Antwort.

      Dazu muss ich etwas ausholen. Meine Frau und ich haben fast immer eine gemeinsame Steuernummer genutzt. Diese habe ich bis vor einigen Jahren auch für alle meine USt.-Erklärungen genutzt. Für diese eine Steuernummer hatten wir ein Elster-Zertifikat für das Login.

      Vor einigen Jahren wurden wir in einem einzigen Jahr einmal bei der ESt. getrennt veranlagt - meine Frau mit unserer bisherigen (gemeinsamen) Steuernummer, ich mit einer neuen Steuernummer. Für diese neue Steuernummer habe ich dann auch ein zweites Elster-Zertifikat erhalten.

      Das Finanzamt hat mich dann gebeten, ab damals alle meine nachfolgenden USt.-Erklärungen mit meiner neuen Steuernummer zu machen sowie alle nachfolgenden (gemeinsamen) ESt.-Erklärungen mit unserer alten (gemeinsamen) Steuernummer. Die USt.-Erklärungen (inklusive MOSS bis zum 2. Quartal 2021) habe ich dann immer mit dem zweiten Elster-Zertifikat gemacht.

      So weit so gut.

      Nun wurde MOSS auf OSS umgestellt.

      Unser altes, erstes (jetzt eigentlich nur noch für ESt. genutztes, gemeinsames) Zertifikat wurde automatisch für die Nutzung von MOSS freigeschaltet, das neue, zweite (seit einigen Jahren von mir für USt. genutztes) Zertifikat aber leider nicht.

      Ich kann OSS also erklären, ich würde dies aber gerne mit meinem zweiten Zertifikat machen, wie alle anderen USt.-Erklärungen inzwischen auch.


      -----------------------------

      Dazu noch eine andere Frage:

      Gehe ich recht in der Annahme, dass es rein formaljuristisch egal ist, mit welchem der beiden Zertifikate ich eine USt.-Erklärung abgebe, solange die UST-ID richtig angegeben wird?




      Mit freundlichem Gruß,
      railroad
      Zuletzt geändert von railroad; 19.10.2021, 13:19.

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        #4
        Gehe ich recht in der Annahme, dass es rein formaljuristisch egal ist, mit welchem der beiden Zertifikate ich eine USt.-Erklärung abgebe, solange die UST-ID richtig angegeben wird?
        Bei den USt-Voranmeldungen und -Erklärungen erfolgt die Identifizierung über die für die Umsatzsteuer maßgebliche Steuernummer, das Zertifikat dient

        immer nur der Identifizierung des Datenübermittlers. Es gab früher auch persönliche Zertifikate auf Steuernummer, mit denen aber bestimmte Dienste

        nicht nutzbar sind. Deshalb habe ich nach der Art deiner Zertifikate gefragt. Wenn das Zertifikat, das du nutzen möchtest, so ein altes Zertifikat ist, wird

        es nicht möglich sein, das für OSS freizuschalten. Das Thema hatten wir hier schon öfter:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...463#post367463
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          vielen Dank für die Antwort.

          Es gab früher auch persönliche Zertifikate auf Steuernummer, mit denen aber bestimmte Dienste nicht nutzbar sind. ... Wenn das Zertifikat, das du nutzen möchtest, so ein altes Zertifikat ist, wird es nicht möglich sein, das für OSS freizuschalten.
          Inzwischen habe ich nachgesehen.

          Beide Zertifikate sind persönliche Zertifikate. Mit dem älteren der beiden geht OSS, mit dem neueren nicht. Wenn ich Deine Antwort aber richtig verstehe, dürfte es entweder keinen Unterschied geben oder es müsste umgekehrt sein, oder?


          Mit freundlichem Gruß,
          railroad

          Kommentar


            #6
            Der Begriff alt und neu sagt wenig aus, die Zertifikate werden ja alle 3 Jahre verlängert. Die Frage ist, was unter Identifiziert mit angegeben ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              vielen Dank für die Antwort.

              "Identifiziert mit" fehlt bei beiden Logins.


              Mit freundlichem Gruß,
              railroad

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                #8
                Wenn bei Art des Zertifikats in beiden Fällen persönliches Zertifikat steht und bei keinem Identifiziert mit, dann verstehe ich schlicht nicht,

                dass OSS bei einem Zertifikat überhaupt funktioniert. Nach dem Kenntnisstand hier im Forum braucht man entweder ein Organisationszertifikat

                oder ein persönliches Zertifikat auf die 11-stellige persönliche Steuer-ID.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Charlie24,


                  vielen Dank für die Antwort.

                  Vielleicht muss ich fürs erste damit leben, wie es jetzt ist.

                  Bei einem Punkt möchte ich aber noch sicher gehen:

                  Bei den USt-Voranmeldungen und -Erklärungen erfolgt die Identifizierung über die für die Umsatzsteuer maßgebliche Steuernummer, das Zertifikat dient immer nur der Identifizierung des Datenübermittlers.
                  Verstehe ich das richtig, dass es dann für die Steuerabwicklung letztlich egal ist, mit welchem meiner beiden Zertifikate ich OSS mache. Hauptsache ich gebe bei OSS meine UST-ID richtig an.

                  Richtig verstanden?


                  Mit freundlichem Gruß,
                  railroad



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                    #10
                    Verstehe ich das richtig, dass es dann für die Steuerabwicklung letztlich egal ist, mit welchem meiner beiden Zertifikate ich OSS mache.
                    Für die Steuerabwicklung spielt das verwendete Zertifikat überhaupt keine Rolle, die Zuordnung erfolgt über die Steuernummer oder auch die UST-ID.

                    Ich übermittle die Steuerklärungen für meine Angehörigen alle über mein eigenes Zertifikat, Steuerkanzleien verwenden ja auch das eigene Zertifikat und nicht

                    ein Zertifikat ihrer Mandanten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo Charlie24,

                      vielen Dank für die Antwort und Bestätigung.


                      --------------------------------------------------------------------------

                      Nur noch meine unmaßgebliche Schlussbemerkung:

                      Für die Steuerabwicklung spielt das verwendete Zertifikat also keine Rolle. Das Zertifikat soll also nur die Person identifizieren, welche die Erklärung abgibt. Soweit so logisch.

                      Mit meinen beiden Zertifikaten kann ich demnach ESt., USt.-VA, UStSV, Ust.-ZM, MOSS, abgeben. Zertifikat (=Bearbeiter) und Verfahren sind also unabhängig voneinander. Immer noch logisch.

                      Dass man aber OSS nur mit bestimmten Zertifikaten abgeben kann, finde ich dann allerdings unlogisch. Hier wird ja dann doch wieder ein Zusammenhang zwischen Zertifikat und Verfahren hergestellt.



                      Mit freundlichem Gruß,
                      railroad
                      Zuletzt geändert von railroad; 19.10.2021, 15:53.

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                        #12
                        Dass man aber OSS nur mit bestimmten Zertifikaten abgeben kann, finde ich dann allerdings unlogisch.
                        Das hat aber mit dem Typ des Zertifikats zu tun. Persönliche Zertifikate auf Steuernummer werden seit einigen Jahren nicht mehr angeboten,

                        man kann sie aber nach wie vor verlängern. Mit diesen "Altzertifikaten" funktionieren eine Vielzahl neuerer Dienste nicht, wie z. B. der Bescheinigungsabruf.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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