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Bescheinigungsabruf für Verstorbene

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    Bescheinigungsabruf für Verstorbene

    Hallo,

    für meinen verstorbenen Vater möchte ich die Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen beantragen. Die Bescheinigungen benötige ich, um für ihn Einkommenssteuererklärungen der Jahre 2017 bis 2020 nachträglich zu erstellen.

    Gleiches gilt für meine Mutter. Für sie konnte ich auf dem ELSTER-Portal die entsprechenden Bescheinigungen problemlos beantragen. Für meinen Vater war dies nicht möglich, weil er aufgrund seines Versterbens natürlich nicht mehr über eine gültige Melde-Adresse verfügt (bis zu seinem Tod hatten beide die gleiche Meldeadresse). Die entsprechende Fehlermeldung auf dem ELSTER-Portal lautete folgerichtig:

    "370005201: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund der vorliegenden Meldedaten des Dateninhabers.
    Transferticket: ep3324vptspvxv6yuqb4k4c6bwgodfbq
    Exception UID: z0a541-kzht2l."

    Wie kann ich nun auch für meinen Vater den Abruf von Bescheinigungen beantragen? Könnte der notwendige Freischaltcode nicht auch an die Adresse seiner Witwe/ meiner Mutter geschickt werden?

    Freundliche Grüße

    pbehr

    #2
    Wie kann ich nun auch für meinen Vater den Abruf von Bescheinigungen beantragen?
    Das ist nach meinem Kenntnisstand nicht möglich, die Programmierung des Systems gibt das wohl nicht her. Ob man das umgehen kann, indem

    das Finanzamt die Adressverwaltung übernimmt und die Adresse deiner Mutter hinterlegt wird, müsstest du mit dem ELSTER-Beauftragten deines

    Finanzamts klären. Dia andere Möglichkeit wäre, die e-Daten deines Vaters überhaupt nicht zu erklären, die liegen dem Finanzamt ja vor.

    Manche Sachbearbeiter sind auch bereit, die Daten am Telefon zu nennen, aber das ist die Ausnahme..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort. Ich würde dann tatsächlich mit dem ELSTER-Beauftragten des hiesigen Finanzamts die Übernahme der Adressverwaltung besprechen. Die zweite von Dir genannte Möglichkeit (keine Angabe der e-Daten in den Einkommenssteuererklärungen) finde ich nicht so attraktiv, weil das ja bedeuten würde, dass man die Prüffunktion in ELSTER nicht nutzen könnte. Und ich wüsste schon gern vor dem finalen Absenden der Steuererklärungen, mit welchen Steuernachforderungen meine Mutter ggf. konfrontiert wird.

      Freundliche Grüße
      pbehr

      Kommentar


        #4
        Und ich wüsste schon gern vor dem finalen Absenden der Steuererklärungen, mit welchen Steuernachforderungen meine Mutter ggf. konfrontiert wird.
        Was ich natürlich verstehen kann. Ich hatte schon öfter bei dem Versuch Erfolg, die Daten telefonisch abzufragen. Das geht aber nur bei erfahrenen

        Sachbearbeiter(inne)n, die akzeptieren, dass man als Vertreter der Erben ja durchaus Anspruch auf diese Daten hat. Wenn man da auf Anfänger stößt,

        ist das aussichtslos. Eigentlich müsste es aber von allen eDaten deines Vaters auch schriftliche Benachrichtigungen geben. Bei meinem bereits 2012

        verstorbenen Bruder habe ich die Erklärungen für 2011 und 2012 auf dieser Grundlage erstellt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          ......
          Manche Sachbearbeiter sind auch bereit, die Daten am Telefon zu nennen, aber das ist die Ausnahme....
          Hallo,
          ich würde dem Anfragenden die Daten mitteilen, wenn er nichts vorliegen hat

          Tschüß

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