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Steuererklärung für meine Mutter über mein Zertifikat machen?

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    Steuererklärung für meine Mutter über mein Zertifikat machen?

    Hallo zusammen.

    da der folgende Thread zu alt ist:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...kl%C3%A4rungen

    frage ich noch einmal. Ich hoffe, das ist im Sinne der Forenregeln.

    Ich habe eine WISO Steuer Software, mit der ich 5 Steuererklärungen machen kann. Laut Internet darf ich die Steuererklärung für meine 86 jährige Mutter machen.

    1. Muß ich rechtlich auf etwas achten, wenn ich die Steuererkärung für meine Mutter elektronisch mache?
    2. Kann ich das Elster Zertifikat meiner Frau für diese Steuererklärung benutzen oder muß ich für meine Mutter ein eigenes beantragen?

    Vielen Dank für jede Info im Voraus und schöne Weihnachtstage

    WISO_Steuer_User

    #2
    Das Zertifikat identifiziert den Übermittler, nicht den Steuerpflichtigen.

    Technisch kann man auch für die Frau im Supermarkt übermitteln. Dürfen tut man es natürlich nur im Auftrag und mit Wissen der Person.

    Nach AO muss man als Übermittler denjenigen, für den man übermittelt, identifizieren und ihm die übermittelten Daten zur Verfügung stellen. Ersteres ist bei der Mutter i.A. automatisch erfüllt, und letzteres kann man mit Übergabe eines Ausdrucks der Erklärung erledigen, wobei es nicht unwahrscheinlich ist, dass eine Frau von 86 darauf verzichtet. Bei meiner Schwiegermutter spare ich es mir, da sie eh fast blind ist.

    Kommentar


      #3
      Empfehlenswert ist es in jedem Fall, für die Mutter den Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER einzurichten. Der Antrag dafür kann unter

      Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen gestellt werden. Die Mutter erhält

      dann per Post einen Freischaltcode, der einmal eingegeben werden muss. Etwa 2 Tage später lassen sich dann alle Bescheinigungen

      abrufen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten.

        Unabhängig von meinem Posting hat meine Schwester beim Finanzamt angerufen, und die haben die Version von Multi bestätigt.

        Jetzt weiß ich es aus 2 verschiedenen Quellen und bin zufrieden.

        Schöne Feiertage

        Kommentar


          #5
          Gerade schlage ich mich mit der gleichen Problematik herum und habe diesbezüglich verschiedene Auskünfte erhalten.
          Unter Anderem habe ich beim Finanzamt direkt nachgefragt, ob es technisch möglich ist, die Erklärung für meine Eltern über meinen MeinElster-Zugang zu machen. Die Sachbearbeiterin verneinte dies jedoch.
          Nun lese ich hier wieder, dass dies doch möglich ist.

          Gibt es da irgendwelche Änderungen inzwischen, die die Sachbearbeiterin zu ihrer Aussage brachten oder gibt es dafür notwendige Voraussetzungen (Eintragung als Betreuer, Pflegegrad der Eltern oder irgend etwas Anderes) ?
          Oder hatte die Dame am Telefon einfach keine Ahnung?

          Kann mir Jemand dazu eine aktuelle Info geben?

          Vielen Dank!
          ​​​​​​

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            #6
            Es gibt diesbezüglich keine Änderungen.
            Und Sachbearbeiter beim FA halte ich für eine wenig zuverlässige Quelle bezüglich Elster. Die haben mit Elster schlichtweg nichts zu tun.

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              #7
              Die Eltern gehören zu den Angehörigen gemäß § 15 AO. Für die darfst du nicht nur übermitteln, denen darfst du auch unentgeltlich bei der Steuererklärung

              helfen. Bei Rentenbezug empfehle ich, den Bescheinigungsabruf für die Eltern einzurichten. Siehe hierzu meinen Beitrag #3. weiter oben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für die Antworten!

                Tja, wenn dir der Sachbearbeiter am Telefon aber sagt, dass das nicht zulässig ist und nicht akzeptiert wird, dann nimmst du das als Laie aber schon erstmal als gegeben hin. Schließlich geht man ja davon aus, dass eine Amtsperson im Dienst nur dann eine so klare Aussage trifft, wenn sie darüber Bescheid weiß

                Ich kann mich also einfach mit meinem Zertifikat einloggen und dann die Daten meiner Eltern eingeben? Und diese werden dann anhand der Steuer-ID zugeordnet?

                Danke für die zügigen Antworten nochmals!!!

                Kommentar


                  #9
                  Ich kann mich also einfach mit meinem Zertifikat einloggen und dann die Daten meiner Eltern eingeben? Und diese werden dann anhand der Steuer-ID zugeordnet?
                  So ist das. Die Zuordnung erfolgt vorrangig anhand der Steuernummer deiner Eltern. Du kannst auch angeben, dass du mitgewirkt hast.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  Kommentar


                    #10
                    Danke vielmals! Ein Glück, dass es dieses Forum gibt und so bereitwillige Antworter mit Ahnung

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von ABCD Beitrag anzeigen
                      ....
                      Tja, wenn dir der Sachbearbeiter am Telefon aber sagt, dass das nicht zulässig ist und nicht akzeptiert wird, dann nimmst du das als Laie aber schon erstmal als gegeben hin. Schließlich geht man ja davon aus, dass eine Amtsperson im Dienst nur dann eine so klare Aussage trifft, wenn sie darüber Bescheid weiß....
                      Hallo ABCD,

                      mittlerweile sollte es eigentlich in allen Finanzämtern ELSTER-.Ansprechpartner geben -> da hättest du die korrekte Antwort bekommen, wie du sie hier im Forum erhalten hast.

                      Tschüß

                      Kommentar

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