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    Interner Fehler - der Vorgang wurde abgebrochen

    Bei Versuch mein Formular abzusenden USt-Q1 nach dem druck auf Formular absenden loggt mich Elster automatisch aus, sendet nichts und führt zu
    Code:
    Interner Fehler - der Vorgang wurde abgebrochen
    unter https://www.elster.de/eportal/interner-fehler.
    Früher hat es immer geklappt.
    Zuletzt geändert von pestsov; 01.04.2022, 16:09.

    #2
    Scheinbar gibt es da im Moment Probleme. So ähnlich wurde das auch hier geschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...448#post381448
    Probier's also einfach später nochmal.

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      #3
      Ich habe das gleiche Problem. Konntest Du Dein Formular mittlerweile absenden? BG Zeder

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        #4
        Zitat von Zeder Beitrag anzeigen
        Ich habe das gleiche Problem. Konntest Du Dein Formular mittlerweile absenden? BG Zeder
        Hallo Zeder,
        nein, bis jetzt hat sich noch nichts geändert

        Kommentar


          #5
          Inzwischen wird auf der Startseite von Mein ELSTER auf die Störungen hingewiesen: https://www.elster.de/eportal/start
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hatte ich auch gesehen. Aber jetzt isses weg!

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              #7
              Hatte ich auch gesehen. Aber jetzt isses weg!
              Dann sollten die Störungen inzwischen behoben sein. Bei mir macht das Login kein Probleme mehr. Verlassen geht auch wieder fehlerfrei.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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