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ELSTER für Steuerberater

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    ELSTER für Steuerberater

    Hallo zusammen,
    ich habe es eben im Chat probiert, aber EVA will anscheinend keine Fragen beantworten, sondern verweist nur auf Links und FAQs. Also probiere ich es jetzt hier:
    Ich möchte als Steuerberater für Mandanten, von denen ich Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt habe, die Grundsteuererklärungen direkt in ELSTER erstellen, ohne Vorerfassung über DATEV. Was muss ich dafür bei ELSTER einrichten ? Und ist es mit Kosten verbunden?
    Ich habe einen REINERSCT-Kartenleser und eine Signaturkarte von der Bundesnotarkammer.
    Danke für Eure Hilfe!
    Jochen

    #2
    Wie ist der Zugang zu Mein ELSTER denn bisher eingerichtet ?

    Eine Registrierung für ein Organisationszertifikat muss unter Nutzung des ElsterAuthenticators erfolgen. https://www.elster.de/eportal/wizard...typauswahl-eop

    Bei der genannten Karte steht hier, (nur für Login), was immer damit damit gemeint ist https://www.elster.de/eportal/unters...signaturkarten

    Kosten entstehen für die Nutzung von Mein ELSTER nicht, man kann in der Webanwendung beliebig viele Grundsteuererklärungen erstellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      danke für Deine schnelle Antwort!
      Bislang nutze ich ELSTER nur für mich selbst, also mit (gerade erneuerter) Zertifikatsdatei auf dem Rechner und Passwort. Und in dieser Konstellation sehe ich keine Möglichkeit, das für andere Mandanten zu nutzen.
      Ich werde es daher mal mit dem Organisationszertifikat probieren.
      Du schreibst "man kann in der Webanwendung beliebig viele Grundsteuererklärungen erstellen", auch wenn man nur für sich die Zertifikatsdatei hat? Also dann immer die etwaigen Voreinstellungen aus dem Benutzerkonto mit den Mandantendaten überschreiben?

      Freundliche Grüße
      Jochen

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        #4
        Und in dieser Konstellation sehe ich keine Möglichkeit, das für andere Mandanten zu nutzen.
        Verboten ist das nicht, es ist auch technisch kein Problem, einen Bescheinigungsabruf gibt es für Grundsteuerdaten ja nicht.

        Es ist allerdings unüblich. Man kann aber auch bei der bestehenden Registrierung den Kanzleinamen im eigenen Profil hinterlegen

        und so angeben, dass man Steuerberater ist. Die Angaben aus dem Profil kann man auch in die Grundsteuererklärungen einfüllen.

        Es sammeln sich bei Benutzung des persönlichen ELSTER Kontos natürlich jede Menge Daten unter Übermittelte Formulare an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich kann ja mal schauen, was passiert, wenn ich das Organisationszertifikat abrufe; wie dann der weitere Ablauf ist, vor allem, ob es mit der Signatur klappt (neben der BNotK-Karte für die Vollmachtsdatenbank habe ich auch den myDentity-Stick von DATEV). Bleibt denn mein persönliches "Mein ELSTER" erhalten?
          Und was die Daten betrifft: Die Grundsteuer ist ja eine einmalige Geschichte, vermutlich kann man die Formulare löschen, wenn die bescheide da sind?

          Danke für Deine Geduld
          Ffreundliche Grüße
          Jochen

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            #6
            Früher stand mal im Gesetz, dass eine Hauptfeststellung alle schs Jahre durchgeführt werden soll...

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              #7
              Das hätte wohl geändert werden müssen: West: alle 58 Jahre; Ost: alle 87 Jahre

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                #8
                Bleibt denn mein persönliches "Mein ELSTER" erhalten?
                Das wird dadurch nicht tangiert. Ein Organisationszertifikat richtet man in der Regel unter einer betrieblichen Steuernummer ein, das ist vollkommen unabhängig.

                Und was die Daten betrifft: Die Grundsteuer ist ja eine einmalige Geschichte, vermutlich kann man die Formulare löschen, wenn die bescheide da sind?
                In den meisten Bundesländern eigentlich nicht. Die Haupterhebung soll ja alle 7 Jahre wiederholt werden, außerdem können Nachfeststellungen

                und Fortschreibungen notwendig werden. Ich werde mir zwar nach der Übermittlung die Übertragungsprotokolle downloaden, meine übermittelten Daten

                aber sicher nicht löschen. Bei mir sind es allerdings nur 5 Datensätze.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  "Bei mir sind es allerdings nur 5 Datensätze." >> In Deinem persönlichen ELSTER, oder hast Du auch ein Organisationszertifikat?

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                    #10
                    Da entsteht auch dieses Mal Wildwuchs: Das Bundes-Bewertungsgesetz (§ 221 BewG) setzt nun Hauptfeststellungen alle sieben Jahre an, Hessen regelt 14 Jahre und Bayern nach meiner Erinnerung gar keine neue Hauptfeststellung.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      und Bayern nach meiner Erinnerung gar keine neue Hauptfeststellung.
                      Bei Land- und Forstwirtschaft wird man wohl auch in Bayern alle 7 Jahre abgeben müssen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        In Deinem persönlichen ELSTER, oder hast Du auch ein Organisationszertifikat?
                        Ja, die sind für uns selbst und für Angehörige im Sinne von § 15 AO. Ich könnte mich unter unserer Einkommensteuernummer auch für

                        ein Organisationszertifikat registrieren. Es wird nämlich nicht geprüft, ob man überhaupt ein Unternehmen ist. Ich mache das aber nicht,

                        man muss die Zertifikate ja alle 3 Jahre verlängern, außerdem ist bei einem Organisationszertifikat auf Basis einer Zertifikatsdatei kein

                        Bescheinigungsabruf möglich.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Was ist denn ein "Bescheinigungsabruf"?

                          Kommentar


                            #14
                            Was ist denn ein "Bescheinigungsabruf"?
                            Den gibt es nur für die Einkommensteuer: https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos

                            Der Abruf ist natürlich auch mit kommerziellen Steuerprogrammen möglich. Da heißt der manchmal noch VaSt.

                            Das sollte man als Steuerberater eigentlich wissen !
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Lohnsteuerbescheinigung etc. elektronisch abrufen.

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