Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elster auf 2. Computer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elster auf 2. Computer

    Hallo


    habe mich für Elster registriert auf meinem PC

    Da es bei mir um die Rückforderung der Umsatzsteuer aus EU-Ländern geht,
    sollen die Belege von einer Mitarbeiterin (nicht an meinem Computer) erfasst werden.

    Wie bekomme ich jetzt den Einlogschlüssel (die PFX Datei) auf den anderen Computer,
    und wo soll ich sie ablegen
    (Bin Anfänger und habe nicht wirklich verstanden, was man hier dazu im Forum meint.

    Weiterhin finde ich bisher nicht die Maske, wo ich die Belege eingeben kann um die
    USt. zurück zu erhalten.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    #2
    AW: Elster auf 2. Computer

    Zu beiden Themen lässt sich über die Suchfunktion im Forum einiges finden.
    Die pfx datei wird auf deinem PC in einem (ev. ausgeblendeten) Ordner abglelegt. das hängt von deinem Betriebsystem ab (win7, win xp . . .)

    siehe beitrag von neysee: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=25939&highlight=datei
    (in Explorerleiste kopieren, links können hier nicht eingefügt werden)

    auf einen USB Stick kopieren und auf den 2.PC nutzen (Achtung nur die Orginal PFX lässt sich nach 3 Jahren verlängern)

    Umsatzsteuer:
    Wenn du das Programm ElsterFormular (kann man unter: https://www.elster.de/elfo_down1.php downloaden) nutzt, öffnest du die Umsatzsteuerjahreserklärung 2009, Seite 3 Zeile 63 und überträgst die *herausgerechneten* Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Gegenständen (also nur den Steuerbetrag).
    Du musst ja irgendwie eine Art Buchhaltung machen (wenigstens eine Excel-Liste) aus der du die Beträge übernehmen kannst.
    Solltest du auch (umsatzsteuerpflichtige) Einnahmen haben auf Seite 2 Zeile 33-38 eintragen (nur die Nettobeträge, ohne die 19%). Es sei denn du hast die Kleinunternehmerregelung gewählt (verzicht auf Vorsteuern, aber auch keine Umsatzsteuer abführen - darf dann aber auch nicht auf deiner Rechnung stehen!).

    Ein sehr komplexes Thema, mit vielen wichtigen Details, die einem bei späteren Prüfungen durch das Finanzamt ne Menge Ärger bereiten kann, wenn man diese nicht beachtet.

    Also ein Steuerbüro wäre auch nicht schlecht . . .
    Zuletzt geändert von Max_v_S; 19.08.2010, 10:03.
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

    Kommentar


      #3
      AW: Elster auf 2. Computer

      Hallo !

      Damit Deine Mitarbeiterin sich mit Deiner *.PFX Datei [Unterschriftenzertifikat] im ElsterOnlinePortal anmelden kann, musst Du einfach diese *.PFX Datei nur auf einen handelsüblichen USB Stick kopieren.

      Danach diesen an dem PC Deiner Mitarbeiterin anschließen.

      Jetzt das ElsterOnlinePortal aufrufen - Login - Bei dem Speicherort über die Schaltfläche Durchsuchen auf die Datei des USB Stick zugreifen.

      Jetzt kommt die Eingabe des PIN, den Du Dir ausgedacht hast.
      Diesen müsstest Du dann natürlich Deiner Mitarbeiter preisgeben oder gibst in selber ein.

      Auf der Seite des BZSt findest Du einiges über die Rückforderung der Umsatzsteuer:

      http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetung/index.html

      Weiterhin hat das BZSt ebenfalls ein OnlinePortal.

      https://www.elsteronline.de/bportal/bop/Authentisiere.tax

      Auch hier kannst Du Dich mit Deiner *.PFX Datei und Deinem PIN anmelden.

      Dort würde ich dann auf den Menüpunkt Dienste gehen.

      Antrag auf Freischaltung zur elektronischen Übermittlung von Belegen (nur mit Software-Zertifikat)

      Hier können Sie die Freischaltung zur elektronischen Übermittlung von Belegen für Ihren Antrag auf Umsatzsteuervergütung im Ausland beantragen.
      Mit freundlichen Grüßen
      - AG1971 -
      Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

      Kommentar


        #4
        AW: Elster auf 2. Computer

        Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
        Umsatzsteuerjahreserklärung 2009, Seite 3 Zeile 63
        Ausländische Steuerbeträge dürfen da natürlich nicht eingetragen werden, nur die innergemeinschaftlichen Erwerbe, die man in andren Ländern steuerfrei eingekauft hat und selber in Deutschland versteuert.

        Kommentar


          #5
          AW: Elster auf 2. Computer

          Hallo,

          erstmal danke für die Antworten.


          Damit kein Missverständnis entsteht:
          Ich habe einen Steuerberater.
          Der wollte das machen mit der Rückforderung.
          Das sind aber unzählige Belege, das wir übereingekommen sind, das ich
          die Belege selbst eingeben soll (und lt. ihm müssen die bis 200 Euro nicht eingereicht
          werden, sondern werden online erfasst.

          Die Originalbelege kommen natürlich in die Buchhaltung und sind bei einer Prüfung
          jederzeit verfügbar.

          Nur hatte ich halt jetzt Probleme mit dem Computer (Anmeldung), habe aber auch
          die Suche benutzt, auch das mit der Datei, kann mit aber nicht vorstellen, das
          das einfach so klappen sollte :-)

          Beim Suchen auf meinem Pc fand ich dann die Maske nicht, die mein SB erwähnt hat.
          mit Firma und Adresse und Betrag.
          Und mein SB ist jetzt zuerst mal in Urlaub.

          Ich kämpf mich jetzt zuerst mal durch und wenn ich nicht weiterkomme, hoffe ich das ich
          mich nochmal melden darf.

          Allen hier einen schönen Tag.

          Kommentar


            #6
            AW: Elster auf 2. Computer

            Hallo,

            erstmal danke für die Antworten.


            Damit kein Missverständnis entsteht:
            Ich habe einen Steuerberater.
            Der wollte das machen mit der Rückforderung.
            Das sind aber unzählige Belege, das wir übereingekommen sind, das ich
            die Belege selbst eingeben soll (und lt. ihm müssen die bis 200 Euro nicht eingereicht
            werden, sondern werden online erfasst.

            Die Originalbelege kommen natürlich in die Buchhaltung und sind bei einer Prüfung
            jederzeit verfügbar.

            Nur hatte ich halt jetzt Probleme mit dem Computer (Anmeldung), habe aber auch
            die Suche benutzt, auch das mit der Datei, kann mit aber nicht vorstellen, das
            das einfach so klappen sollte :-)

            Beim Suchen auf meinem Pc fand ich dann die Maske nicht, die mein SB erwähnt hat.
            mit Firma und Adresse und Betrag.
            Und mein SB ist jetzt zuerst mal in Urlaub.

            Ich kämpf mich jetzt zuerst mal durch und wenn ich nicht weiterkomme, hoffe ich das ich
            mich nochmal melden darf.

            Allen hier einen schönen Tag.

            Kommentar

            Lädt...
            X