Meine Steuererklärungen laufen aktuell alle über einen Steuerberater. Den Elsterzugang benötige ich lediglich für die Feststellung der Grundsteuer. Daher irritiert mit der Hinweis bei der Beantragung meines Zugangs zu Elster "Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie dem unbefristeten Abruf von Bescheinigungen für Ihre Identifikationsnummer und der dafür nötigen zentralen Bereitstellung der Bescheinigungen durch die Steuerverwaltung zu." Bedeutet dies, dass ich mich ab sofort verpflichte auch sämtliche anderen Bescheinigungen u.ä., die bislang über das Steuerbüro liefen, hier selbst abrufen muss? Falls ja, gibt es einen speziellen Bereich bei Elster, der ausschließlich für die Grundsteuerfeststellung vorgesehen ist?
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Keine Ankündigung bisher.
Elsterregistrierung nur für Grundsteuerfeststellung
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Die Beantragung des Abrufcodes ist inzwischen obligatorisch. Nachteile sehe ich dadurch nicht. Wenn man keine Bescheinigungen abrufen will, muss man es auch nicht.Zitat von Heyoka Beitrag anzeigenBedeutet dies, dass ich mich ab sofort verpflichte auch sämtliche anderen Bescheinigungen u.ä., die bislang über das Steuerbüro liefen, hier selbst abrufen muss? Falls ja, gibt es einen speziellen Bereich bei Elster, der ausschließlich für die Grundsteuerfeststellung vorgesehen ist?

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