Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Registrierung aus dem Ausland fehlgeschlagen - Hilfe!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Registrierung aus dem Ausland fehlgeschlagen - Hilfe!

    Hallo,

    ich bin in Österreich gemeldet und besitze eine Wohnung in Deutschland. Nun muss ich mich wohl wegen der neuen Grundsteuer auf Elster registrieren. Allerdings erhalte ich eine Fehlermeldung (082005225) - und bin mir nicht sicher, was ich nun tun soll. Der Chatbot fragt mich als erstes nach meinem deutschen Bundesland, haha. Meine Fragen:

    Kann ich mich aus dem Ausland wirklich nicht per Zertifikatsdatei registrieren?
    Muss ich tatsächlich um 50 Euro einen Sicherheitsstick kaufen, um mich bei Elster registrieren zu können???
    Kann ich dann wenigstens sicher sein, dass dieser Sicherheitsstick von Wien aus funktioniert?

    MfG
    UK

    #2
    Kann ich mich aus dem Ausland wirklich nicht per Zertifikatsdatei registrieren?
    Muss ich tatsächlich um 50 Euro einen Sicherheitsstick kaufen, um mich bei Elster registrieren zu können???
    Das mit dem Sicherheitsstick halte ich für ein Gerücht. Hast du eine deutsche Steuernummer ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, ich habe eine steuerliche ID.
      Ich habe dieselbe Fehlermeldung erhalten wie einige andere Foristen - und die verlangt die Registrierung mit Sicherheitsstick:

      082005225: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund Ihrer vorliegenden Meldedaten. Bitte wenden Sie sich an die in Ihrem Land für die Betreuung von ELSTER zuständige Stelle. Eine Aufstellung finden Sie im Info-Assistenten. Sollten Sie aus dem Ausland im Rahmen der Registrierung einen Antrag auf das Abrufen von Bescheinigungen gestellt haben, kann der Antrag bei einer Zertifikatsdatei technisch nicht umgesetzt werden. Bitte registrieren Sie sich hierfür mit "Sicherheitsstick".

      Kommentar


        #4
        Sollten Sie aus dem Ausland im Rahmen der Registrierung einen Antrag auf das Abrufen von Bescheinigungen gestellt haben, kann der Antrag bei einer Zertifikatsdatei technisch nicht umgesetzt werden. Bitte registrieren Sie sich hierfür mit "Sicherheitsstick
        Hier steht aber, was auch richtig ist, dass man zum Abrufen von Bescheinigungen einen Sicherheitsstick benötigt. Die Briefe mit dem Abrufcode

        werden nämlich bis heute nicht ins Ausland verschickt. Bescheinigungen brauchst du ja nicht, für die Grundsteuererklärung gibt es keine.

        Für die Registrierung ohne Antrag auf Bescheinigungsabruf würde es genügen, dass ein Finanzamt in Deutschland deine Adresse in Österreich

        verwaltet. Darum habe ich gefragt, ob du eine deutsche Steuernummer hast.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Der Abruf von Bescheinigungen ist etwas anderes als die Registrierung an sich. Für ersteres hilft der Stick sicher, da dann kein Brief verschickt wird. Letzteres ist fraglich. Vielleicht ja, vielleicht nein.

          Kommentar


            #6
            Okay, danke euch!
            Also: das Sicherheitszertifikat läuft nicht unter "Bescheinigung" und deshalb sollte der folgende Satz aus der Fehlermeldung auf mein Problem nicht zutreffen:
            "Sollten Sie aus dem Ausland im Rahmen der Registrierung einen Antrag auf das Abrufen von Bescheinigungen gestellt haben, kann der Antrag bei einer Zertifikatsdatei technisch nicht umgesetzt werden. Bitte registrieren Sie sich hierfür mit "Sicherheitsstick"."

            Dann bleibt mir noch, mich die in "meinem Land" zuständige Stelle für die Elster-Betreuung zu wenden. Da ich im Ausland lebe, kann ich mich ja wohl nur an das Landesamt für Finanzen BaWü wenden, denn dort ist meine Wohnung. Oder an das städtische Finanzamt dort vor Ort.

            Wenn ich meinen Zeitaufwand für das ganze hier in Rechnung stellen würde, müsste ich wohl keine Grundsteuer zahlen, sondern würde noch was rausbekommen ...

            Kommentar


              #7
              Oder an das städtische Finanzamt dort vor Ort
              Ich würde mich an das zuletzt in Deutschland zuständige Finanzamt wenden. Die andere Möglichkeit wäre, beim Finanzamt Neubrandenburg

              ein Ordnungskriterium (Steuernummer) für ausländische Datenübermittler zu beantragen und sich mit einem Organisationszertifikat zu registrieren.

              Hier gibt es eine Anleitung: https://forum.elster.de/anwenderforu...483#post398483
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Nun, das Ordnungskriterium steuerliche ID liegt ja bereits vor ... ich habe nicht vor, mir eine zweite steuerliche ID für eine Rolle als ausländische Datenübermittlerin/Organisation zuzulegen, das kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein ...

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von uk007 Beitrag anzeigen
                  Nun, das Ordnungskriterium steuerliche ID liegt ja bereits vor ... ich habe nicht vor, mir eine zweite steuerliche ID für eine Rolle als ausländische Datenübermittlerin/Organisation zuzulegen, das kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein ...
                  Nicht steuerliche Identifikationsnummer, sondern eine deutsche Steuernummer, damit du ein Organisationszertifikat registrieren kannst.

                  Kommentar


                    #10
                    Das wäre dann wohl eine deutsche Umsatzsteuernummer, wenn´s um ein Organisationszertifikat geht?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von uk007 Beitrag anzeigen
                      Das wäre dann wohl eine deutsche Umsatzsteuernummer, wenn´s um ein Organisationszertifikat geht?
                      Nein, für ein Organisationszertifikat braucht man eine Steuernummer, keine USt-ID.

                      https://www.elster.de/eportal/helpGl...rtuebermitteln
                      Zuletzt geändert von multi; 31.08.2022, 08:28.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X