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Doppeltes Einloggen an 2 PCs möglich?

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    Doppeltes Einloggen an 2 PCs möglich?

    Hallo …,
    ist es möglich sich bei Elsteronline an zwei PCs gleichzeitig mit den gleichen Anmeldekenndaten anzumelden, um zwei unterschiedliche Fälle zu bearbeiten? Oder blockiert Elsteronline bei doppeltem einloggen?
    Vielen Dank schon vorab.
    Beste Grüße

    #2
    Es ist nicht empfehlenswert, an 2 Fällen gleichzeitig zu arbeiten. Hierzu folgende Hinweise:

    Mein ELSTER-Benutzerkonten sind personenbezogen konzipiert. Die parallele (im Sinne von gleichzeitige) Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Benutzer
    mit Zertifikatsdateien ist technisch möglich. Die Ablaufsteuerung von Mein ELSTER unterstützt den Mehrfachnutzerbetrieb für ein Benutzerkonto aber nicht explizit.
    Die Resultate der Aktionen anderer Nutzer werden erst zeitverzögert oder erst nach erneutem Login sichtbar. Dies kann zu Irritationen und Fehlern führen.
    Von paralleler Nutzung wird deshalb abgeraten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was soll das für einen Sinn machen?
      Ich kann ja nur an einem Fall arbeiten.
      Multitasking ist immer kritisch zu sehen.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es ist nicht empfehlenswert, an 2 Fällen gleichzeitig zu arbeiten. Hierzu folgende Hinweise:

        Mein ELSTER-Benutzerkonten sind personenbezogen konzipiert. Die parallele (im Sinne von gleichzeitige) Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Benutzer
        mit Zertifikatsdateien ist technisch möglich. Die Ablaufsteuerung von Mein ELSTER unterstützt den Mehrfachnutzerbetrieb für ein Benutzerkonto aber nicht explizit.
        Die Resultate der Aktionen anderer Nutzer werden erst zeitverzögert oder erst nach erneutem Login sichtbar. Dies kann zu Irritationen und Fehlern führen.
        Von paralleler Nutzung wird deshalb abgeraten.
        Es mag sein, dass ein personenbezogener Zugriff auf Formulare bei Einzelpersonen sinnvoll ist, aber nicht bei Personengemeinschaften, wie das sehr prominente Beispiel einer Lebenspartnerschaft vulgo Ehe, die überwiegend gemeinsam veranlagt werden wollen.
        Meine Frau und ich haben leider erfahren müssen, dass ein und dasselbe Einkommensteuererklärungsformular, gleichzeitig geöffnet, nur die Änderungen von dem übernimmt, der zuletzt gespeichert hat (oder dazwischen, genau wollten wir die Effekte nicht untersuchen).

        Wie kann man erreichen, dass unser gemeinsames Einkommensteuererklärungsformular von uns beiden mit VERSCHIEDENEN Zertifikaten bearbeitet werden kann?
        Ist das irgendwo beschrieben?

        Wenn das funktionieren sollte, wie wird bei gleichzeitiger Bearbeitung verhindert, dass sich Inkonsistenzen beim Abspeichern ergeben oder wie werden die gelöst?

        Ich habe Erfahrung mit 2 persönlichen Zertifikaten, weil ich mit Elster wegen der Umsatzsteuer bei meinem Kleinbetrieb begonnen habe, dann aber meine private Steuererklärung mit einem persönlichen Zertifikat erstellen wollte. Obwohl ich Berechtigungen und Vollmachten hin und her erteilt habe, war kein Querzugriff möglich. Ich lasse jetzt das eine Zertifikat vergammeln und benutze nur das, was die ganzen Jahre für Einkommen- UND Umsatzsteuer funktioniert hat.

        Vielen Dank für Tipps!

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          #5
          Warum sollte so etwas unterstützt werden müssen? Wenn zwei Personen eine Erklärung bearbeiten wollen, stimmt man sich untereinander zeitlich ab. Das geht heutzutage problemlos ohne Postkutsche oder berittenen Boten. Dann ist jeweils nur eine Person angemeldet. Es gibt praktisch keinen Anwendungsfall für die gewünschte Funktion, so dass man sie zwingend umsetzen müsste.

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            #6
            Zitat von Thomas59 Beitrag anzeigen

            Wie kann man erreichen, dass unser gemeinsames Einkommensteuererklärungsformular von uns beiden mit VERSCHIEDENEN Zertifikaten bearbeitet werden kann?

            Ich habe Erfahrung mit 2 persönlichen Zertifikaten, weil ich mit Elster wegen der Umsatzsteuer bei meinem Kleinbetrieb begonnen habe, dann aber meine private Steuererklärung mit einem persönlichen Zertifikat erstellen wollte. Obwohl ich Berechtigungen und Vollmachten hin und her erteilt habe, war kein Querzugriff möglich.
            Ein kollaboratives Arbeiten mehrerer Personen innerhalb eines Kontos oder Zugriff von einem Konto auf ein anderes (von der Möglichkeit, Entwürfe per Supportticket auszutauschen abgesehen) sind nach allen nach außen kolportierten Aussagen seitens der Entwickler nicht vorgesehen und werden darum auch nicht unterstützt.

            Dass ersteres zu seltsamen Effekten führen kann, ist wohl nicht unbedingt gewollt, aber offensichtlich nichts, worüber sich die Entwickler einen Kopf machen.

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              #7
              Die Entwürfe per Supportanfrage zwischen Konten hin- und herzuschicken ist zwar möglich, macht aber m. E. nicht wirklich Sinn.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
                Warum sollte so etwas unterstützt werden müssen? Wenn zwei Personen eine Erklärung bearbeiten wollen, stimmt man sich untereinander zeitlich ab. Das geht heutzutage problemlos ohne Postkutsche oder berittenen Boten. Dann ist jeweils nur eine Person angemeldet. Es gibt praktisch keinen Anwendungsfall für die gewünschte Funktion, so dass man sie zwingend umsetzen müsste.
                Natürlich muss man nicht die Möglichkeit unterstützen, eine längere hochstrukturierte Datei (=Steuererklärungsformular verteilt auf Anlagen und Seiten) parallel zu editieren, aber es ist keine Rocket-Science und steht in jedem Lehrbuch der Datenbanktechnik wie man Transaktionen programmiert, damit die Konsistenz bewahrt wird. z.B. könnte man jede Anlage oder sogar jede Formularseite beim Betreten sperren und beim Verlassen freigeben. Ich habe Jahrzehnte in der EDV gearbeitet und bin Besseres gewohnt.

                Verwunderlich ist aber auch, dass es technisch möglich ist, sich von 2 Geräten mit demselben Account bei Elster anzumelden. Die Authentisierung beim Elster-Login wurde wohl wegen der heiligen Kuh "Steuergeheimnis" mit modernster Sicherheitstechnik (PKI) realisiert, bekommt aber nicht mit , wenn sich der Hacker mit den erbeuteten Zugangsdaten (Soft-Zertifikate kann man kopieren!) zufällig gleichzeitig wie der legitime Besitzer einloggt.
                Das ist das Mindeste, was jede Online-Banking-Anwendung verhindert (aber da sitzt ja auch die Bafin als Kontrollinstanz dahinter).

                Aber lassen wir die Diskussion über den Sinn oder Unsinn von doppelter Anmeldung.
                Wie ist es möglich, dass verschiedene Elster-Accounts ein und dieselbe Steuererklärung NACHEINANDER bearbeiten?
                Wie machen das Steuerberaterbüros, die ihre Mandanten nicht exklusiv nur durch ein und denselben Sachbearbeiter betreuen wollen, sondern auch durch deren Vertreter?
                So eine Vertretersituation kann doch nicht durch Account-Sharing gelöst werden, schon allein nicht wegen interner Berichtspflichten.
                Gibt es dafür nicht Funktionen in Elster?

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                  #9
                  Steuerkanzleien haben in der Regel wohl ihre eigene Software und haben ihre Steuererklärungen nicht in der Cloud der Finanzverwaltung liegen.

                  Kommentar


                    #10
                    Server-Lösungen nutze ich nicht.

                    Ich kann im Browser den Elster-Tab klonen so oft ich möchte
                    - um dann z.B. die ESt-Erklärung Einzelveranlagung Vorjahr der Ehegatten aufzurufen für copy-and-paste Arbeiten,
                    - um dann z.B. mir nicht auf Papier vorliegende ESt-Bescheide der Vorjahre auf den Bildschirm zu holen (z.B. wegen der KiSt-Erstattung oder -Nachzahlung)
                    - und für andere "Spielchen" ...

                    Gleichzeitig an demselben ESt-Fall an zwei PC's zu arbeiten: Einfach ausprobieren und die Fehler ansehen - würde ich aber nie empfehlen, es gibt zuviele Einträge von beiden Eheleuten auf demselben Formularen ...

                    Kommentar


                      #11
                      Server-Lösungen nutze ich nicht.

                      Ich kann im Browser den Elster-Tab klonen so oft ich möchte
                      - um dann z.B. die ESt-Erklärung Einzelveranlagung Vorjahr der Ehegatten aufzurufen für copy-and-paste Arbeiten,
                      - um dann z.B. mir nicht auf Papier vorliegende ESt-Bescheide der Vorjahre auf den Bildschirm zu holen (z.B. wegen der KiSt-Erstattung oder -Nachzahlung)
                      - und für andere "Spielchen" ...

                      Gleichzeitig an demselben ESt-Fall an zwei PC's zu arbeiten: Einfach ausprobieren und die Fehler ansehen - würde ich aber nie empfehlen, es gibt zuviele Einträge von beiden Eheleuten auf demselben Formular ...

                      ist es möglich sich bei Elsteronline an zwei PCs gleichzeitig mit den gleichen Anmeldekenndaten anzumelden, um zwei unterschiedliche Fälle zu bearbeiten?
                      Da es beim Klonen auf demselben PC funktioniert, sollte es auch an zwei PC's funktionieren - einfach ausprobieren!

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                        #12
                        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                        Einfach ausprobieren und die Fehler ansehen
                        Es wurde ja ausprobiert: https://forum.elster.de/anwenderforu...949#post464949

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                          #13
                          sorry, mein Fehler - ich habe aus dem ursprünglichen Eröffnungs-Beitrag zitiert und darauf geantwortet, dabei aber übersehen, dass der aus 2022 ist ...

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