Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45935

    #31
    ... die letzten Jahre habe ich meinen Steuerbescheid spätestens Mitte April gehabt,
    Viele Erklärungen werden vollautomatisiert verbeschieden, die bekommt kein Mensch zu Gesicht, deshalb gehen die ersten Steuerbescheide

    inzwischen bereits Ende März raus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • marmotte
      Neuer Benutzer
      • 27.01.2023
      • 24

      #32
      Hallo,

      ich habe den Einwilligungscode meines Ehegatten in meinem Elster-Account eingegeben. Nachdem der Status mehrere Tage "in Prüfung" war, bekam ich heute über Elster folgende Mitteilung:

      Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,
      Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer XXX konnte nicht erfolgreich
      angelegt werden. Die Übermittlung einer Einwilligungserklärung ist für das betroffene
      Bundesland nicht möglich, da es nicht an der Pilotierung von DIVA Stufe 2 teilnimmt. Bitte
      verzichten Sie vorerst auf die Übermittlung einer Einwilligungserklärung oder geben eine
      andere Steuernummer an.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Finanzverwaltung
      Mein Bundesland ist Baden-Württemberg. Ich weiß nicht, was eine "Pilotierung von DIVA Stufe 2" ist. Bedeutet dies, dass der elektronische Bescheid in BW noch nicht geht? Und falls ja, warum haben wir dann überhaupt einen Einwilligungcode zugeschickt bekommen?

      Was mir noch aufgefallen ist: Die Steuernummen in obiger Mitteilung (von mir ausgeixt), entspricht nicht 100% unserer tatsächlichen Steuernummer. Es sind zwei Ziffern zusätzlich vorangestellt und innerhalb der Steuernummer eine zusätliche Null vorhanden.

      Grüße marmotte

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      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #33
        Hallo marmotte,
        seit Dezember 2022 gibt es eine erweiterte Zustimmung nicht nur für den digitalen Bescheid sondern für die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt über den ELSTER-Account (DIVA Stufe 2) das ist offensichtlich noch nicht in allen BL freigeschalten. Die zusätzliche Null steht mit Sicherheit für den Schrägstrich in deiner Steuernummer und manchmasl wird das jweilige Bundesland der Steuernummer durch Kennziffer vorangestellt.
        Du hast den Einwilligungscode beantragt, dann geht automatisch die Erstellung des Briefes raus.
        Die Prüfung erfolgt erst bei Freischaltung und dann kommt der Hinweis wie du ihn erhalten -> wenn das BL noch nicht dabei ist.

        Tschüß

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        • marmotte
          Neuer Benutzer
          • 27.01.2023
          • 24

          #34
          Hallo holzgoe,

          danke für die Erklärung. Wo kann man denn erfahren, wann diese Stufe für Baden-Württemberg freigeschalten wird?

          Ich hab bei der Nummer, die auf dem Brief stand, angerufen, aber dort wusste man nichts und konnte mir auch keine Stelle nennen, die sich mit den Thema auskennt.

          Grüße marmotte

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #35
            Hallo marmotte,
            eigentlich sollten die zuständigen Finanzämter im jeweiligen BL auch die geplanten Start- bzw. Freigabetermine erfahren.

            Tschüß

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            • Hagrid
              Neuer Benutzer
              • 05.02.2023
              • 2

              #36
              Ich habe nach erfolgreicher Eingabe des Ehegattencodes die gleiche Rückmeldung wie Marmotte erhalten
              ... Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer XXX konnte nicht erfolgreich angelegt werden. Die Übermittlung einer Einwilligungserklärung ist für das betroffene Bundesland nicht möglich, da es nicht an der Pilotierung von DIVA Stufe 2 teilnimmt. ...
              In meinem Fall ist das betroffene Bundesland Berlin. Vielleicht könnten die erfolgreichen Forumsteilnehmer hier bekannt geben, welche Bundesländer die "Einwilligung für den Abruf von Bescheiden" schon unterstützen. Sobald der erste Berliner Erfolg meldet, würde ich es nochmal versuchen.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45935

                #37
                Vielleicht könnten die erfolgreichen Forumsteilnehmer hier bekannt geben, welche Bundesländer die "Einwilligung für den Abruf von Bescheiden" schon unterstützen.
                In Bayern werden alle Finanzämter bis Ende Februar eingebunden. Aber wer außer NRW noch mitmacht, dazu habe ich nichts gefunden.

                DATEV Hilfe-Center - Das DATEV Hilfe-Center ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um DATEV-Produkte.


                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                • marmotte
                  Neuer Benutzer
                  • 27.01.2023
                  • 24

                  #38
                  Ich hatte nochmals mit dem Finanzamt Kontakt. Dort ist man der Meinung, dass BW an der Stufe 2 bereits teilnimmt. Ansonsten hätte man auch keinen Brief mit Einwilligungscode bekommen, der ja auch vom lokalen Finanzamt kommt. Diese Aussage passt nicht zu dem, was holzgoe geschrieben hat.

                  Man hat mich an die Elster-Hotline verwiesen. Dort war die Fehlermeldung unbekannt, und man hat ein Ticket aufgenommen. Ich habe den exakten Wortlaut der Meldung auch nochmals per Mail dort eingeschickt und warte auf Antwort.

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45935

                    #39
                    Ansonsten hätte man auch keinen Brief mit Einwilligungscode bekommen, der ja auch vom lokalen Finanzamt kommt.
                    Meine Frau hat den Brief mit dem Einwilligungscode von der Zentralen Rechteverwaltungsstelle in Bayern bekommen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                    • Hilfsprofi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.11.2021
                      • 519

                      #40
                      Bei mir in Berlin hat es bereits Anfang Dezember 2022 geklappt.

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45935

                        #41
                        Bei mir in Berlin hat es bereits Anfang Dezember 2022 geklappt.
                        Bei dir hat es in Berlin funktioniert, bei Hagrid nicht. Es scheint doch finanzamtsbezogen zu sein.

                        Ich warte jetzt mit der Freischaltung bis Anfang März, da soll es nach dem Bericht bei DATEV in ganz Bayern funktionieren.

                        Wie inzwischen häufig bei Mein ELSTER, findet man zu dem Thema keine brauchbaren Informationen auf den ELSTER-Seiten.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        • marmotte
                          Neuer Benutzer
                          • 27.01.2023
                          • 24

                          #42
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Meine Frau hat den Brief mit dem Einwilligungscode von der Zentralen Rechteverwaltungsstelle in Bayern bekommen.
                          Dann scheint das wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei uns kam der Brief nicht nur vom zuständigen Finanzamt, sondern sogar von der für uns zuständigen Außenstelle desselben. Die Dame, mit der ich dort telefoniert hatte, sagte übrigens, dass sie es selbst auch freigeschaltet hat für sich, wobei ich ja nicht weiß, wo sie wohnt. Also vielleicht gibt es doch mit manchen Finanzämtern noch Probleme?

                          Ich verstehe nicht, warum man bei der Beantragung des Einwilligungscode nicht prüfen kann, ob das entsprechende Finanzamt das ganze überhaupt schon durchführen kann.

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45935

                            #43
                            Es sind zwei Ziffern zusätzlich vorangestellt und innerhalb der Steuernummer eine zusätzliche Null vorhanden.
                            Hallo marmotte,

                            das ist nur die Umwandlung in das bundeseinheitliche Format, das ELSTER intern verwendet und hat weiter keine Bedeutung.

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • marmotte
                              Neuer Benutzer
                              • 27.01.2023
                              • 24

                              #44
                              Hallo Charlie24,

                              vielen Dank für die Erklärung, dann passt die Nummer in der Tat genau.

                              Grüße marmotte

                              Kommentar

                              • marmotte
                                Neuer Benutzer
                                • 27.01.2023
                                • 24

                                #45
                                Hallo,

                                ich habe soeben von der Elster-Hotline folgende E-Mail bekommen:

                                das Problem konnte inzwischen behoben werden. Die zu Unrecht zurückgewiesenen Vollmachten können nun erneut übermittelt werden und werden dann wieder korrekt verarbeitet.
                                Ich hab das ganze jetzt nochmal beantragt.

                                Grüße marmotte

                                Kommentar

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