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Aktivierungsbrief nicht eingetroffen // neues Nutzerkonto schon gelöscht: was tun?

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    Aktivierungsbrief nicht eingetroffen // neues Nutzerkonto schon gelöscht: was tun?

    Hallo allerseits,
    da ich ein sehr altes Elster-Konto nutze (noch mit St.Nr.) wollte ich dem Vorschlag hier im Forum folgen - und habe ein neues Nutzerkonto mit der St.Id. beantragt.
    Nach der Registrierung muss ja auf den Code im Aktivierungsschreiben gewartet werden: Bis heute habe ich KEIN solches Schreiben erhalten - aber heute per E-Mail die Nachricht, das mangels Inaktivität das Konto heute gelöscht wurde (ohne Vorwarnung).
    Es war zwar nicht mega viel Arbeit, die Registrierung aufzusetzen (wenn Eingabe von 2 St. Ids) - aber WAS TUN?
    Nochmal neu? und hoffen, dass diesmal ein Schreiben innerhalb der Frist eintrifft?
    Jemand Erfahrung hiermit?
    Viele Grüße

    #2
    Wenn der Brief mit dem Aktivierungscode nicht spätestens nach 2 Wochen eintrifft, sollte man beim Finanzamt nachfragen,

    ob dort die richtigen Adressdaten gespeichert sind. Das würde ich auch vor einem neuen Registrierungsversuch machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke, Charlie24 - das ist ein interessanter Hinweis! Wir sind nämlich in dieser Zeit (ohne unser Wissen) von einem Finanzamt zum anderen umgezogen worden (Sonderregelung wegen Beteiligung). An welche Stelle im Finanzamt wende ich mich am Besten? Gibt es eine Elster Steller (in der Vergangenheit habe ich die Erfahrung gemacht, das die zuständige Sachbearbeitung keine Informationen zu Elster hatte - aber vielleicht hat sich das zwischenzeitlich geändert.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Es gibt an jedem Finanzamt einen Elster-Beauftragten, da muss man sich durchfragen. Zuständig ist das Finanzamt, bei dem man

        die Einkommensteuererklärung einreichen muss. Ob die richtigen Adressdaten gespeichert sind, wissen allerdings auch die Sachbearbeiter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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