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EINWILLIGUNG ZUR ELEKTRONISCHEN BEKANNTGABE - Verfahren

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    EINWILLIGUNG ZUR ELEKTRONISCHEN BEKANNTGABE - Verfahren

    Hallo!

    ich habe Fragen zu dem Verfahren eine EINWILLIGUNG ZUR ELEKTRONISCHEN BEKANNTGABE anzulegen, weil es bei mir nicht erfolgreich abgewickelt zu werden scheint. Zu dem Zweck stelle ich wohl mal dar, wie es bei mir bisher gelaufen ist (Kurzform):

    -> Ich lege eine (erste) Einwilligung an für mich (Antragsteller) und für meine Ehefrau als weitere Person, unter unserer gemeinsamen Steuernummer. Dieser Vorgang ist offensichtlich erfolgreich: Es existiert eine inaktive Einwilligung zur Freischaltung unter unserer gemeinsamen Steuer-Nr. und mit unseren beiden Steuer-IDs.

    -> Ziemlich lange Zeit (gefühlt Wochen) geschieht nichts, dann erhält meine Frau das Schreiben mit ihrem Einwilligungscode.

    -> Wieder vergeht längere Zeit (gefühlt Wochen) - ich erhalte aber kein Schreiben mit meinem eigenen Antragsteller-Code. Den Einwilligungscode meiner Frau kann ich offenbar nicht eingeben, ohne nicht vorher (oder zugleich) meinen Antragsteller-Code einzugeben.

    -> In der Annahme, dass wohl das Schreiben an mich auf dem Postweg verloren gegangen sein könnte, lege ich eine zweite (inhaltlich identische) Einwilligung an. Vorher widerrufe ich die erste, weil ich das für eine notwendige Voraussetzung dafür halte. Beides wird erfolgreich abgewickelt, nun existieren zwei inaktive Einwilligungen, eine widerrufene und eine in Freischaltung, wie es sein soll.

    -> Diesmal erhält meine Frau schon nach ein paar Tagen ihren Einwilligungscode, meiner ist wieder ausgeblieben, mind. seit einer weiteren Woche.

    Fragen:

    (1) Ich nehme an, dass die beiden Schreiben mit den Codes an unterschiedlichen Tagen verschickt werden, aber üblicherweise der für den Antragsteller zuerst. Stimmt das?

    (2) Wie lange dauert typischerweise die Verarbeitung (z. B. beim Technischen Finanzamt Berlin)?

    (3) Wie sind die Erfahrungen über den Ablauf / die Zeiten bei anderen Antragstellern?

    (4) Hat jemand einen guten Rat, wie ich weiter verfahren sollte? Wie lange warten?

    Ohne weitere Erkenntnisse bzw. Rückfrage eine dritte Einwilligung anzulegen erscheint mir jetzt nicht so sinnvoll.

    Danke schon mal,

    K. S.

    #2
    Ja, das Verfahren ist leider nicht selbsterklärend und verwirrt eher. Die Lösung findest du hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...387#post416387
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!
      Das hat rasch und offenbar gut geholfen: Der Vorgang wurde jedenfalls glatt abgeschlossen und jetzt hat die Einwilligung einen neuen Status: "In Prüfung", was ja sehr vielversprechend ist. Schau'n wir mal, ob ich nun mit dem Einwilligungs-Code meiner Frau "durchkomme".
      Das sind aber wirklich schlampig programmierte Masken!
      Wie auch immer - freundliche Grüße,
      Senni

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        #4
        Das sind aber wirklich schlampig programmierte Masken!
        Man hat Besserung gelobt, erfahrungsgemäß kann das aber dauern.

        Die Freischaltung sollte innerhalb von 2 Tagen durch sein
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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