Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abrufcode anfordern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abrufcode anfordern

    Hallo Gemeinde,

    ich habe das Problem, dass ich meinen Abrufcode nicht mehr finde und diesen jedoch benötige,
    um meine Steuererklärungen mit Wiso-Steuer zu versenden.

    In Elster habe ich aktuell keine Berechtigung, um einen neuen Abrufcode zu bestellen.

    Was muss ich tun ? Muss ich einen neuen Elster-Account eröffnen oder geht das auch anders ?

    Hoffentlich kann mir hier ein netter Mensch helfen oder hat jemand die E-Mailadresse von Elster, die ich verwenden kann ?

    LG Ulli

    #2
    Wenn du direkt über Mein ELSTER abrufen willst, musst du ein Konto bei Mein ELSTER haben, das ist klar.

    Hast du ein Konto bzw. ein gültiges Zertifikat oder nicht ?

    In Elster habe ich aktuell keine Berechtigung, um einen neuen Abrufcode zu bestellen.
    Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie24,

      ich habe sowohl einen "MeinElster-Account", als auch eine gültige Zertifikatsdatei.

      Wenn ich inmeinem Account auf "Meine Berechtigungen verwalten" klicke kommt immer die Meldung "Sie haben keine Berechtigung".

      Beste Grüße
      Ulli

      Kommentar


        #4
        Zitat von cashbote Beitrag anzeigen
        Wenn ich inmeinem Account auf "Meine Berechtigungen verwalten" klicke kommt immer die Meldung "Sie haben keine Berechtigung".
        Das deutet darauf hin, dass du noch ein Zertifikat auf Steuernummer statt SteuerID hast, das deswegen nicht für den Abruf geeignet ist.

        Dies würde jedoch implizieren, dass du, zumindest für dieses Konto, niemals einen Abrufcode besessen haben könntest.

        Wobei auch unklar ist, was das mit der Übermittlung der Erklärung zu tun haben soll.

        Kommentar


          #5
          Hi multi,

          du hast vollkommen recht, mein Zertifikat basiert auf meiner Steuernummer. Wie kann ich es auf die Steuer-ID erweitern/ändern ?

          Gruß Ulli

          Kommentar


            #6
            Erweitern oder ändern gar nicht, nur neu anlegen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              ...d.h. ich muss einen neuen Elster-Zugang beantragen ?

              Kommentar


                #8
                Zitat von cashbote Beitrag anzeigen
                ...d.h. ich muss einen neuen Elster-Zugang beantragen ?
                Ja, wenn du Bescheinigungen abrufen willst, musst du das tun.
                Die Aussage, dass du diesen benötigst, "um meine Steuererklärungen mit Wiso-Steuer zu versenden", ist hingegen falsch. Und Buhl/Wiso versucht eh, den Nutzer zu überreden, den Abruf der Bescheinigungen durch Buhl selbst freizugeben.

                Kommentar


                  #9
                  Wenn ich in WISO-Steuer das Elster-ZErtifikat hinterlegen möchte, muss ich den Abrufcode eingeben, da ansonsten eine Speicherung nicht möglich ist.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn ich in WISO-Steuer das Elster-ZErtifikat hinterlegen möchte, muss ich den Abrufcode eingeben, da ansonsten eine Speicherung nicht möglich ist.
                    Aber doch nur, wenn du den Bescheinigungsabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung) einrichten willst und nicht bei der Abgabe der Erklärung.

                    Dort wählst du ELSTER-Abgabe mit Zertifikat aus, das sollte auch mit deinem Zertifikat funktionieren.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Komisch, bei der Abgabe der GSt.-Erklärung verlangt das Programm die Eingabe des Abrufcode.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von cashbote Beitrag anzeigen
                        Komisch, bei der Abgabe der GSt.-Erklärung verlangt das Programm die Eingabe des Abrufcode.
                        Für das Erstellen der Grundsteuererklärung hat ja nun der Abrufcode überhaupt keine Bedeutung.
                        Was sagt denn der Support von Buhl dazu?

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          Sorry, ich meinte die GewSt.-Erklärung.

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo cashbote,
                            aber auch bei einer Gewerbesteuererklärung spielt der Abrufcode keine Rolle. Der wird nur für den Bescheinigungsabruf bei der Einkommenssteuererklärung eingesetzt.
                            Deshalb nochmal der Hinweis -> Frag den Support von Buhl, dafür bezahlst du ja auch.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              Werde ich tun, vielen Dank.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X