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Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe

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    Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe

    Hallo, ich möchte in "Mein Elster" eine Einwilligung für eine zusammenveranlagte Steuernummer anlegen.
    Die Steuernummer und die Identifikationsnummern von meiner Frau und mir gebe ich korrekt ein und sende den Antrag erfolgreich ab.
    Kurze Zeit später (einen bzw. mehrere Tage) erhalte ich eine Nachricht im System, dass mein Antrag zurückgewiesen wurde, u.a. mit einer Fehlermeldung ({null} ).
    Weiß jemand einen Rat?
    Danke.

    #2
    Zu deinem Problem ist hier noch nicht berichtet worden, deshalb kann ich dir leider nicht helfen.

    Ich verschiebe das Thema in ein passendes Unterforum, mit dem Anwenderforum hat das ja nichts zu tun.

    Allgemein wird das Thema bereits hier diskutiert: https://forum.elster.de/anwenderforu...387#post416387
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von illemann Beitrag anzeigen
      Hallo, ich möchte in "Mein Elster" eine Einwilligung für eine zusammenveranlagte Steuernummer anlegen.
      Die Steuernummer und die Identifikationsnummern von meiner Frau und mir gebe ich korrekt ein und sende den Antrag erfolgreich ab.
      Kurze Zeit später (einen bzw. mehrere Tage) erhalte ich eine Nachricht im System, dass mein Antrag zurückgewiesen wurde, u.a. mit einer Fehlermeldung ({null} ).
      Weiß jemand einen Rat?
      Danke.
      Da es sich dabei um Ehegatten handelt, finde ich das schon sehr merkwürdig.

      Allerdings habe ich genau diese Nachricht auch erhalten, nachdem ich die Einwilligung für eine Steuernummer, die nur für Feststellungserklärungen (Grundstücksgemeinschaft mit meiner Schwester) gilt, beantragt hatte.

      Ob bzw. wie das bei solchen Konstellationen (also wenn kein Ehegatte "mitbetroffen" ist) funktioniert, habe ich mich auch schon gefragt.
      Gibt es hier (derzeit) überhaupt eine Möglichkeit der Einwilligung?

      Die Einwilligung wird seit der Nachricht übrigens als "inaktiv" angezeigt, der Status lautet "zurückgewiesen".

      Kommentar


        #4
        Das Ganze wurde offenbar mit "heißer Nadel gestrickt". Feststellungsbescheide können nach meinem Kenntnisstand bisher noch nicht

        elektronisch zugestellt werden, vielleicht wurde der Antrag deshalb zurückgewiesen. Ich habe das für unsere Zusammenveranlagung bei

        der Einkommensteuer (in Bayern) in meinem Konto beantragt. Meine Frau hat dann auch einen Einwilligungscode per Post bekommen,

        den man aber bei mir als Antragsteller eingeben muss. Alles sehr undurchsichtig und eher im BETA-Stadium als ausgereift.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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