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Zwei Abrufcodes bestellt

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    Zwei Abrufcodes bestellt

    Ich habe ein kleines Problem mit dem Abrufcode und bräuchte Hilfe. Vor ca 2 Wochen habe ich einen zwei Abrufcodes bestellt. Angekommen ist nur ein Abrufcode, der von meiner Frau. Nach langen hin und her habe ich dann festgestellt, das mein Abrufcode wohl stoniert wurde. Ich versuche nun seit zwei Tage einen neuen Abrufcode zu bekommen, leider vergeblich, weil ich mich wohl in einer Sperrfrist befinde und zum anderen wohl schon einen besitze. Ich habe zwei Abrufcode aus der vergangenheit gehabt, leider kann ich diese nicht anwenden. Wie kann ich weiter vorgehen. Grund ist der, ich habe meine Steuererklärung die letzten Jahre über Elster eingegeben. Nun möchte ich mal einen anderen Anbieter ausprobieren. Danke für jede Rückmeldung

    #2
    Abrufcode gibt es pro Konto nur einen und zwar im Format XXXXX-XXXXX. Für den Abruf von Bescheinigungen des Ehegatten

    (andere Person) bekommt man einen Freischaltcode, der nur einmal einzugeben ist. Was siehst du denn unter Formulare & Leistungen >

    > Bescheinigungen verwalten bei dir selbst und bei deiner Frau (andere Person) ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ein paar Dinge bleiben hier ziemlich unklar. Erstens, ob die Frau für ihr eigenes Konto einen Abrufcode bestellt hat, oder du aus deinem Konto für sie einen Freischaltcode für den Abruf durch dich. Warum du das alles treibst, bleibt auch offen, denn der Abrufcode hängt ja nicht daran, über welche Anwendung welchen Anbieters man arbeitet.

      Ist das Thema soweit klar, dass hier von Abruf der Bescheinigungen und dem Abrufcode dafür geredet wird und nicht über Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe von Bescheiden etc.?
      Du hattest also einen Abrufcode, hast aber angeklickt, dass du einen neuen willst, z.B. weil der alte verloren oder komprimittiert wurde? Dann wurde der alte Abrufcode, wie dort auch beschrieben, ungültig. Selbst wenn du ihn noch hast, kannst du ihn jetzt entsorgen.

      Nun heißt es also erstmal warten auf den Code. Bei "ca. 2 Wochen" würde ich noch warten.

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        #4
        meine Frau hat einen Freischaltcode bekommen. Ich jedoch noch nicht. Für den Abruf munserer Daten benötige ich jedoch zwei Freischaltcodes, damit, so habe ich das verstanden, der andere Anbieter an unsere Daten kommt.
        Unter Bescheinigung verwalten habe ich drei Felder. 1 Meine Bescheinigung, 2 Bescheinigung anderer Personen, 3 Zustimmung und Abrufcode.

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          #5
          Zitat von Gast11 Beitrag anzeigen
          meine Frau hat einen Freischaltcode bekommen. Ich jedoch noch nicht. Für den Abruf munserer Daten benötige ich jedoch zwei Freischaltcodes, damit, so habe ich das verstanden, der andere Anbieter an unsere Daten kommt.
          Du brauchst für dich einen Freischaltcode nur, wenn andere Deine Bescheinigungen abrufen sollen. Für den Abruf deiner Bescheinigungen aus deinem Konto gibt es sowas nicht. Dafür dient ja der Abrufcode.

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            #6
            oder wie bekomme ich einen Freischaltcode, denn der fehlt mir. Veranlagt sind wir gemeinsam und machen eine Steuererklärung.

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              #7
              Zitat von Gast11 Beitrag anzeigen
              oder wie bekomme ich einen Freischaltcode, denn der fehlt mir. Veranlagt sind wir gemeinsam und machen eine Steuererklärung.
              Abwarten und Tee trinken.

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                #8
                Warum wollt ihr überhaupt über den Anbieter eures Steuerprogramms abrufen ? Welchen Vorteil soll das denn haben ?

                Alle kommerziellen Steuerprogramme erlauben den direkten Abruf der Bescheinigungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  ich habe nun die Seite des anderen Anbieters aufgerufen. Der benötigt zwei Freischaltcods. Aber wie schon gesagt, für meine Person habe ich keinen bekommen.

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                    #10
                    Zitat von Gast11 Beitrag anzeigen
                    ich habe nun die Seite des anderen Anbieters aufgerufen. Der benötigt zwei Freischaltcods. Aber wie schon gesagt, für meine Person habe ich keinen bekommen.
                    Also, du und deine Frau haben den Anbieter beauftragt, über deren Zugang (nicht deinen) eure Bescheinigungen abzurufen und hierfür die Genehmigung einzuholen.
                    Weiterhin gibst du an, dass du ein eigenes Elsterkonto hast und der Abruf von Bescheinigungen durch dich aktiviert ist.

                    In dem Fall bekommst du gar keinen Freigabecode per Post, da du eine Elsternachricht bekommen haben solltet, dass ein Antrag auf Freischaltung vorliegt und du den selbst über deinen Zugang bei Mein Elster genehmigen kannst.

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                      #11
                      wenn das so ist, wo kann ich mir den genehmigen. Denn in den Mitteilungen steht, Statusmitteilung für Berechtigung: den Antrageingangs, das ist sicherlich der von meiner Frau. Dann steht da Statusmitteilung für Berechtigung: Abrufcode beantragt und zu guter letzt Stusmitteilung für Berechtigung: Abrufcod automatisch gesperrt wegen Neubeantragung. Da steht nichts von einer Freischaltung. Oder wo muss ich da nachschauen?

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                        #12
                        Zitat von Gast11 Beitrag anzeigen
                        Denn in den Mitteilungen steht, Statusmitteilung für Berechtigung: den Antrageingangs, das ist sicherlich der von meiner Frau.
                        Warum? Was hat es mit dir und deinem Elsterkonto zu tun, wenn ein Anbieter von Steuersoftware den Abruf von Bescheinigungen deiner Frau beantragt?

                        Zitat von Gast11 Beitrag anzeigen
                        Abrufcode beantragt und zu guter letzt Stusmitteilung für Berechtigung: Abrufcod automatisch gesperrt wegen Neubeantragung. Da steht nichts von einer Freischaltung. Oder wo muss ich da nachschauen?
                        Sieht nach wildem Rumgeklicke aus. Du hast deinen Abrufcode selbst ungültig gemacht, obwohl Abruf- und Freischaltcode grundverschiedene Dinge sind.

                        Du musst nach "Bescheinigungen anderer Personen" gehen, denn wie dort steht, geht es dort nicht nur um das Beantragen und Abrufen von Bescheinigungen anderer Personen, sondern auch um das Erteilen von Genehmigungen zum Abruf an andere Personen. Und dort gibt es dann einen Tab, die Personen betreffen, deren Bescheinigungen du abrufen willst, und einen Tab zu Personen, die Bescheinigungen von dir abrufen wollen.

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                          #13
                          Ich bin da ganz bei Charlie24 -> Beitrag Nr. 8
                          Natürlich bieten die kommerziellen Programme das Beantragen durch den Programmlieferer von Berechtigungen für den Bescheinigungsabruf an.
                          Da gab es schon immer wieder Probleme, wenn diejenigen als Zertifikatsinhaber über Mein Elster einen Abrufcode hatten.

                          Tschüß

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