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Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf funktioniert nicht

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    Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf funktioniert nicht

    Ich habe im Februar 2023 einen Antrag gestellt, damit z.B. die Lohnsteuerhilfe Zugriff auf meine Daten bekommt.
    Leider habe ich dazu vom Finanzamt Nürnberg bis heute keinen Freigabecode (Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf) erhalten.
    Wenn ich in ELSTER versuche dafür nochmals einen Antrag zu stellen, dann erhalte ich die Aussage " Freigabe wurde bereits erteilt " .
    Mit einfachen Worten gesagt - ich laufe im Kreis und komme nicht weiter bzw. finde dazu auch keinen Ansprechpartner.
    Wer kann mir helfen bzw. ist dafür zuständig ?
    MfG
    Bernhard Worack

    #2
    Leider habe ich dazu vom Finanzamt Nürnberg bis heute keinen Freigabecode (Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf) erhalten.
    Da du offenbar selbst ein Konto bei Mein ELSTER hast, kommt da auch nichts. Die Freischaltung muss in deinem Konto erfolgen, was

    anscheinend auch erfolgt ist. Das lässt sich unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    überprüfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für deine schnelle Stellungnahme / Hilfe.

      Ja, dort unter " ANDEREN PERSONEN ERTEILTE ABRUFBESCHEINIGUNGEN " liegen bei mir sogar zwei Abrufberechtigungen für die Lohnsteuerhilfe vor:
      1 x mit der Kennung " Widerrufen "
      1 x mit der Kennung " Offen "

      Der Hintergrund dazu ist, dass es schon länger nicht fuktioniert.
      Deshalb hat die Lohnsteuerhilfe damals die Idee ihren Antrag zu widerrufen und danach erneut zu stellen.
      Wenn ich jetzt versuche den genannten Abruf mit der Kennung OFFEN freizugeben, dann erhalte ich die Aussage:
      DIE ANTRAGSPRÜFUNG IST FEHLGESCHLAGEN. ES BESTEHT BEREITS EINE BERECHTIGUNG MIT GLEICHER GÜLTIGKEITSDAUER.
      Wie gesagt - ich laufe im Kreis und komme nicht weiter.
      Hast du noch eine sonstige Idee bzw. gibt es eine Hotline für ein solches Problem ?
      Nochmals Danke

      MfG Bernhard



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        #4
        Hast du noch eine sonstige Idee bzw. gibt es eine Hotline für ein solches Problem ?
        Zu der Konstellation fällt mir leider nichts ein. Ob eine Änderung der Gültigkeitsdauer Abhilfe schafft. weiß ich nicht.

        Du kannst dich an die Elster-Hotline wenden, aber ob die das Problem lösen können, weiß ich natürlich auch nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe versucht die Gültigkeitsdauer zu verändern und vom System folgende Aussage erhalten:
          " Bei der Beantragung einer Abrufberechtigung auf ihre eigenen Daten dürfen sie die Berechigung zeitlich nicht einschränken "
          Daraufhin habe ich jetzt auch mit der HOTLINE gesprochen und die Aussage erhalten, dass ich als Anwender nichts weiteres mehr tun - das ist ein Problem von der Lohnsteuerhilfe ??
          Diese Aussage werde ich so weitergeben - mal schauen wie es weitergeht.

          Nochmals vielen Dank für Deine schnelle Hilfe

          M f G
          Bernhard

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