Steuererklärung für die Frau Mama

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  • Tomes
    Neuer Benutzer
    • 28.03.2023
    • 2

    #1

    Steuererklärung für die Frau Mama

    Hallo,

    möchte über meinen Zugang die Steuererklärung für meine Mutter machen. Langt hierzu die Erteilung einer Berechtigung oder muss ich mich zusätzlich noch als Vollmachtnehmer eintragen.

    Danke vorab für kurze Info hierzu
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Du kannst das einfach machen.

    Kommentar

    • Tomes
      Neuer Benutzer
      • 28.03.2023
      • 2

      #3
      einfach machen heißt weder Berechtigung noch Vollmacht?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        intern kannst du dir schon das Einverständnis deiner Mutter holen, fürs FA ist das aber nur von Belang, wenn z. B. Steuerhinterziehung vorliegt.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Den Bescheinigungsabruf für die Mutter würde ich in jedem Fall einrichten, Eine generelle Vorsorgevollmacht schadet nie, man weiß ja nicht, was kommt.

          Beim Finanzamt musst du aber nach meiner Erfahrung nichts vorlegen, auch eine Registrierung als Vollmachtnehmer muss nicht sein..
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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