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Konto für minderjährigen Sohn ?

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    Konto für minderjährigen Sohn ?

    Unser Minderjähriger Sohn (16 Jahre ) hat im August l.J. eine Ausbildung begonnen und muss nun für 2022 eine Steuererklärung abgeben.
    Wir , mein Mann und ich, machen über Elster unsere Steuererklärung. Ich habe gelesen, dass ich ein neues Benutzerkonto unter mein Benutzerkonto für unseren Sohn erstellen muss. Jedoch bekomme ich das nicht hin. Kann mir vielleicht jmd. die einzelnen Schritte in Elster erklären?
    viele Grüße

    #2
    Solange er minderjährig ist, kann er selbst kein Konto bei Mein ELSTER einrichten. Ihr müsst kein zweites Konto anlegen,

    wenn schon ein Konto eines Elternteils vorhanden ist. Darüber lässt sich doch auch die Erklärung für den Sohn problemlos

    übermitteln. Warum muss eigentlich der Sohn für 2022 eine Steuererklärung einreichen ? Ist denn überhaupt Lohnsteuer

    einbehalten worden ?

    Was hat jetzt deine Frage mit der Grundsteuer zu tun ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn ich ein neues Benutzerkonto erstelle, dass für meinen Sohn bestimmt ist, dann muss ich mich aber mit MEINER steuerlichen Identifikationsnummer registrieren, richtig ?

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        #4
        Oh Charlie, die Frage hat mit der Grundsteuer gar nichts zu tun ….

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          #5
          Wenn ich ein neues Benutzerkonto erstelle, dass für meinen Sohn bestimmt ist, dann muss ich mich aber mit MEINER steuerlichen Identifikationsnummer registrieren, richtig ?
          Er kann sich nicht registrieren, solange er minderjährig ist, das habe ich doch schon geschrieben. Es ist aber überflüssig, jetzt eines neues Konto

          anzulegen, ihr habt doch bereits ein Konto. Das reicht vollkommen aus. Ein Konto unter deiner ID wird immer dein Konto bleiben, das kann man

          ja nicht auf den Sohn umschreiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
            Oh Charlie, die Frage hat mit der Grundsteuer gar nichts zu tun ….
            Das sehe ich auch so ! Ich habe die Beiträge mal abgetrennt und ein neues Thema daraus erstellt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
              Unser Minderjähriger Sohn (16 Jahre ) hat im August l.J. eine Ausbildung begonnen und muss nun für 2022 eine Steuererklärung abgeben.
              Wir , mein Mann und ich, machen über Elster unsere Steuererklärung. Ich habe gelesen, dass ich ein neues Benutzerkonto unter mein Benutzerkonto für unseren Sohn erstellen muss.
              Vielleicht hast du gelesen, dass man ein Profil für ihn anlegen kann (aber nicht muss, insbesondere kann sein, dass das ohne Steuernummer, die er mutmaßlich noch nicht hat, gar nicht geht).
              Zuletzt geändert von multi; 11.04.2023, 20:12.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Solange er minderjährig ist, kann er selbst kein Konto bei Mein ELSTER einrichten. Ihr müsst kein zweites Konto anlegen,

                wenn schon ein Konto eines Elternteils vorhanden ist. Darüber lässt sich doch auch die Erklärung für den Sohn problemlos

                übermitteln. Warum muss eigentlich der Sohn für 2022 eine Steuererklärung einreichen ? Ist denn überhaupt Lohnsteuer

                einbehalten worden ?

                Was hat jetzt deine Frage mit der Grundsteuer zu tun ?
                Charlie, du hast recht. Lt. dem Ausdruck seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat er gar keine Lohnsteuer gezahlt.

                Er trägt jedoch nebenbei noch Zeitungen aus, und dort wurde er versehentlich von August bis Dezember in Steuerklasse 6 geführt, anstatt Minijob (Keine Steuer ) Und diese möchte er sich natürlich zurück holen.

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                  #9
                  ... und dort wurde er versehentlich von August bis Dezember in Steuerklasse 6 geführt, anstatt Minijob (Keine Steuer ) Und diese möchte er sich natürlich zurück holen.
                  Dann macht eine Steuererklärung natürlich Sinn. Dann wurde ja doch Lohnsteuer einbehalten. Die Erklärung ist aber über das vorhandene Konto

                  schnell gemacht. Profil anlegen macht keinen Sinn, da der Sohn sicher noch keine eigene Steuernummer hat. Man startet eine neue Einkommensteuererklärung

                  und gibt die Daten des Sohnes ein. Wenn ihr seine Krankenversicherungsbeiträge bei euch selbst in der Anlage Kind geltend machen wollt, dürft ihr die in

                  der Erklärung des Sohns nicht eintragen, nur die Beiträge zur Rentenversicherung und zur ALV.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Doch, unser Sohn hat schon eine eigene Steuernummer, da dies schon einmal bei einem Ferienjob passiert ist, so dass wir damals auch die Steuern zurückholen mussten.

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                      #11
                      Aber jetzt habe ich doch nochmal eine Frage an dich : Er zahlte in 2022 bei seinem AG bei seiner Ausbildung zwar keine Lohnsteuer, aber schon in die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dann kann er sich diese Beiträge zwar nicht zurücknehmen, aber geltend machen.

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                        #12
                        Doch, unser Sohn hat schon eine eigene Steuernummer
                        Dann kannst du für ihn ein Profil mit Steuernummer anlegen, das muss aber nicht sein, du kannst die Steuernummer auch einfach im Formular eingeben.

                        Dann kann er sich diese Beiträge zwar nicht zurücknehmen, aber geltend machen.
                        Die Sozialversicherungsbeiträge kann er natürlich geltend machen, aber da würde ich bei der Kranken- und Pflegeversicherung doch zuerst ausprobieren,

                        ob es das überhaupt braucht. Solange ein Kindergeldanspruch besteht, dürfen diese Beiträge wahlweise nämlich die Eltern geltend machen, doppelt

                        geht allerdings nicht. Wahrscheinlich bekommt der Sohn bei Ausbildungsbeginn August die gesamte Lohnsteuer auch ohne diese Sonderausgaben zurück
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ja, dann machen wir als Eltern die Kranken- und Pflegeversicherung geltend.
                          Und Lohnsteuer zahlte er bei seinen „richtigen“ Arbeitgeber , dort wo er die Ausbildung absolviert, doch gar nicht.

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                            #14
                            Und Lohnsteuer zahlte er bei seinen „richtigen“ Arbeitgeber , dort wo er die Ausbildung absolviert, doch gar nicht.
                            Richtig, aber die vom Nebenarbeitgeber abgeführte Lohnsteuer Klasse 6 möchte er ja trotzdem wieder haben, deshalb müssen

                            die Einkünfte aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen erklärt werden. Nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lasst ihr

                            in seiner Erklärung für 2022 bei ihm weg.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Okay, vielen Dank.
                              Jetzt weiß ich, was zu machen ist. Nur die Vorgehensweise mit dem Formular in Elster, dass muss ich die nächste Zeit nochmal hinterfragen.
                              Gute Nacht

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