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Wie registriere ich ein zweites Vorstandsmitglied für eine Genossenschaft?

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    Wie registriere ich ein zweites Vorstandsmitglied für eine Genossenschaft?

    Als Vorstandsmitglied einer Genossenschaft habe ich ein Elster-Zertifikat, um z. B. die Steuererklärung für die Genossenschaft abzugeben. Wie kann sich ein weiteres Vorstandsmitglied ein Zertifikat für die gleiche Genossenschaft anlegen oder sich gleichfalls registrieren?

    #2
    Was soll denn damit bezweckt werden? Das andere Vorstandsmitglied kann doch mit seinem eigenen Zertifikat ebenfalls Steuererklärungen senden.

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      #3
      Unter einer Steuernummer können zwar hunderte von Organisationszertifikaten registriert werden, aber das sind natürlich jeweils eigene Konten,

      da sieht man ja die anderen Konten nicht. Um Zugriff auf das gleiche Elster-Konto zu haben, benötigt man eine Kopie der Zertifikatsdatei und

      muss das Passwort kennen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Langfristig wollen wir im Vorstand unserer Genossenschaft Aufgaben anders verteilen. Deshalb soll ein zweites Vorstandsmitglied einen Zugang haben, parallel zu mir. Kann das zweite Mitglied sich einfach selbst einen Zugang und ein Zertifikat für diese Genossenschaft holen?

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          #5
          Da gilt Charlies Antwort: wenn der Zugriff aufs gleiche Elster-Konto erfolgen soll, dann müsste man eine Kopie des Zertifikats zusammen mit dem Passwort weitergeben.

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            #6
            Danke für die Auskunft, freundliche Grüße
            Hartmut Klein-Schneider

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              #7
              Ich sehe hier ein Dilemma. Auf der einen Seite sind klare und sinnvolle Vertretungsregelungen angezeigt. Andererseits sind Passwortweitergaben an andere Personen aus Sicht von Wirtschaftsprüfern (WP) eher ein No-Go. Habe ich selbst so erlebt. Falls die Genossenschaft von WPs geprüft wird, würde ich ggf. mit denen vorher im Sinne einer Ausnahmeregelung sprechen.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Sehr geehrter "timote",
                Danke für den Hinweis. Es handelt sich um eine kleine Genossenschaft, die von einem Wirtschaftsprüfer oder Verbandsprüfer des Genosasenschafgtsverbandes geprüft wird. Da kann ich beim Genossenschaftsverband nachfragen, ob das zu Problemen führt.
                Danke und freundliche Grüße
                Hartmut Klein-Schneider

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