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Mit Vorsorgevollmacht für Angehörigen Elsterkonto anlegen und alles für ihn regeln

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    Mit Vorsorgevollmacht für Angehörigen Elsterkonto anlegen und alles für ihn regeln

    Ich habe eine Vorsorgevollmacht für meinen kranken Vater. Wie kann ich ein Elsterkonto für ihn erstellen und sämtliche Steuerangelegenheiten für ihn dort erledigen? Bei der Registrierung fehlt leider eine solche Option.

    #2
    Du kannst das alles von Deinem Elsterkonto erledigen.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das wäre ja toll, wenn ich das von meinem Konto aus machen könnte. Hast du auch einen Tip, wo genau ich das beantragen/einrichten kann?

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        #4
        Du kannst das alles von Deinem Elsterkonto erledigen.
        Das stimmt, das geht problemlos und ist auch ausdruecklich bei nahen Verwandten erlaubt. Dann solltest du aber auch den Bescheinigung-Abruf fuer deinen Vater beantragen.

        Du kannst natuerlich auch einfach ein separates Buntzerkonto fuer deinen Vater anlegen, ich wuerde dann bei der Abfrage einer E-Mail-Adresse deine eigene E-Mail-Adresse angeben. Die 2 Briefe (Aktivierungs-Code und Abruf-Code) gehen aber dann oer Post an deinen Vater und die musst du dir geben lassen, um die Anmeldung abzuschließen und den Bescheinigungs-Abruf durchfuehren zu koennen.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Ich würde von einem eigenen Benutzerkonto für den Vater eher abraten, das muss ja auch verwaltet werden. Wichtiger ist die Einrichtung des Bescheinigungsabrufs.

          Der Antrag wird unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen gestellt.

          Dein Vater erhält per Post einen Freischaltcode, den er dir aushändigen muss. Den musst du einmalig eingeben, etwa 2 Tage später kannst

          du die Bescheinigungen deines Vaters dann mit deinem Abrufcode abrufen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wenn ich also so eine "Abrufberechtigung" bekomme, kann ich dann damit alles machen, also auch Grundsteuer- und Steuererklärungen einreichen usw?

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              #7
              Wenn ich also so eine "Abrufberechtigung" bekomme, kann ich dann damit alles machen, also auch Grundsteuer- und Steuererklärungen einreichen usw?
              Erklärungen für deinen Vater könntest du auch ohne Abrufberechtigung abgeben, das ist schließlich ein Angehöriger im Sinne von § 15 AO.

              Die Abrufberechtigung ist eine wichtige Hilfe für die Einkommensteuererklärung.

              Du könntest dich auch als Vollmachtnehmer für deinen Vater registrieren, wobei ich da mit den Abläufen auch nicht vertraut bin, da ich das noch nie gemacht habe.

              Ich habe in solchen Fällen in der Vergangenheit unter der Steuernummer des Betroffenen eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt verfasst und

              die Vorsorgevollmacht als PDF angehängt. Da bin ich dann als Steuerlicher Vertreter eingetragen worden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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