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Einrichtung der Einwilligung zur elektron. Bescheidbekanntgabe für nicht-eigene StNr

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    Einrichtung der Einwilligung zur elektron. Bescheidbekanntgabe für nicht-eigene StNr

    Guten Abend miteinander,

    ich bin im Elster-Portal registriert und erstelle dort (seit Jahren) sowohl die eigene ESt-Erklärung als auch die ESt-Erklärung meiner Schwiegermutter.
    Nun möchte ich - zuerst für die ESt-Erklärungen meiner SM - die elektronische Bescheidbekanntgabe einrichten.

    Im Einrichtungsprozess kommt mir allerdings etwas merkwürdig vor:

    Seite 1:
    In der 2. Zeile wird die betreffende StNr abgefragt und dort konnte ich erwartungsgemäß auch die StNr meiner SM eintragen.
    In der 5. Zeile kann ich erwartungsgemäß einen Ordungsbegriff / Namen (= SM) zur eigenen Orientierung eintragen.
    In der 3. Zeile "Einwilligungserkl. erfolgt" habe ich allerdings nur die Auswahl "..." , "gemeinsame Ehegatten-StNr" , "StNr ni.nat.Pers (PersGes, KapGes)";
    was ich eigentlich bräuchte, wäre die Option "fremde StNr einer natürlichen Person";

    Wenn ich dann doch den Eintrag "gemeinsame Ehegatten-StNr" auswähle und fortfahre,
    erhalte ich auf der Seite 2:
    - Unter der Überschrift "Antragsteller" meine eigene StIdNr, was ich verdächtig finde;
    - allerdings inkl. Erläuterung, dass ich die Person bin, der der Bescheid bereitgestellt wird, was ja wiederum stimmen würde;
    - jedoch entnehme ich einer Aussage des Chat-Bots, dass ich eher der Inhaber des Elster-Benutzerkontos bin und der Antragsteller eher meine SM, also wieder verdächtig;
    - außerdem fehlt im "Hinweis zur elektronischen Bekanntgabe" jedwede Aussage, dass meine SM noch einen Brief mit dem Einwilligungscode bekommen müsste; ohne Brief wäre aber ein Indiz, dass es um die eigene StNr geht, als auch verdächtig.

    Also 3x Störgefühl.

    Bevor ich's jetzt also einfach ausprobiere und hinterher ggf. das angerichtete Chaos wieder ausbügeln muss, frage ich doch lieber im Forum, ob sich mit der Konstellation jemand auskennt :-)
    (Dürfte ja auch nicht gerade selten sein.)

    Viele Grüße und schonmal Danke für die hoffentlich einfache Lösung,

    Sven P.

    #2
    Hallo Sven P.: Ich habe das leider selbst noch nicht gemacht und komme von Unterwegs auch nicht in mein Elster. Ich hoffe mal, dass dir noch jemand mit mehr Expertise antworten kann.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Meines Wissens kannst du dir Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe nur für deine eigene Steuererklärung einrichten.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Hallo timote, hallo Beamtenschweiß,

        danke für Eure Antworten.

        @ Beamtenschweiß:
        Deine Antwort würde den für mich merkwürdigen Ablauf erklären ... (auch wenn ich über das Ergebnis natürlich enttäuscht bin).

        Herzlichen Dank,
        Sven P.

        Kommentar


          #5
          Vielleicht kommst du weiter, wenn du dich vorab als Vollmachtnehmer registrierst. Die Schwiegermutter gehört ja zu den Angehörigen gemäß § 15 AO.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Oder es reichen die Bescheiddaten.

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              #7
              @Charlie24:
              Ich kann mir auch vorstellen, dass das als Vollmachtnehmer funktionieren könnte; aber als Bevollmächtigter i.S.d. § 80 AO will ich gar nicht auftreten. Es geht tatsächlich "nur" darum, die Veranlagung - hier die Erklärung sowie die Übermittlungsverfahren in beide Richtungen - originär digital hinzukriegen.

              Wenn ich dieses Jahr endlich unsere eigene Erklärung mache, werde ich das einfach zuerst bei uns einrichten und dann ggf. nochmals experimentieren.
              Und falls es funktioniert, dann hier posten.

              @Kloebi:
              Nein, es geht um den Steuerbescheid ansich.

              Grüßle,
              Sven P.

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                #8
                Zu dem Thema Vollmachten für Angehörige gibt es folgende FAQ: https://download.elster.de/download/...svermutung.pdf

                Am Anfang steht immer die Registrierung als Vollmachtnehmer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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