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Eine Steuernummer 2 Elsterzugänge

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    Eine Steuernummer 2 Elsterzugänge

    Hallo,

    ich habe seit Jahren einen Elsterzugang der auch einwandfrei funktioniert.

    Im Zuge des Endes von sv.net habe ich einen neuen Elsterzugang angelegt, was ich eigentlich gar nicht wollte und habe nun für eine Steuernummer 2 Elsterzugänge. Den alten über den die Aktivitäten der letzten Jahre liefen und den neuen, welcher im Zuge der sv.net-Umstellung angelegt wurde.

    Ich bin nun unsicher, welchen ich in Zukunft nutzen soll, da ja eigentlich ein Zugang reichen würde. Wie geht man nun vor? Hat jemand einen Tipp?

    #2
    Hallo Strandläufer,
    eigentlich ist es kein Problem zwei Zugänge zu verwenden.
    Hast du wegen der Nutzung von sv.net ein Organsiationskonto mit deiner Steuernummer angelegt? Wenn du vorher ein Konto mit deiner persönlichen Identifikationsnummer benutzt hast, würde ich das auch weiter nutzen z. Bsp. für die Einkommensteuererklärung da kannst du den Bescheinigungsabruf nutzen, was mit einem Steuernummern Zertifikat nicht funktioniert.

    Tschüß

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      #3
      ... Außerdem bleiben ja die bisher gesendeten Erklärung im ursprünglichen Konto gespeichert und können z. B. in neue Erklärungen übernommen werden.

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        #4
        Hallo,
        meine Idee war eigentlich den bisherigen Zugang weiter zu nutzen, da dort ja auch die alten Formulare sind.
        Kann man den neuen Zugang löschen oder ist es unschädlich wenn es diesen weiter gibt, aber gar nicht genutzt wird.

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          #5
          Hallo Strandläufer,
          du musst ihn nicht löschen, kannst ihn einfach auslaufen lassen nach den drei Jahren -> keine Zertifikatsverlängerung machen.

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 27.11.2023, 15:11. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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            #6
            Wenn der Zugang für die Authentifizierung in dem neuen Portal für die Sozialversicherung benötigt wird, darf er natürlich nicht gelöscht werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              es ist richtig, dass der Zugang für die Authentifizierung für das neue Portal genutzt wird, dadurch hat sich die Frage eigentlich erledigt. Vielen Dank für die sinnvollen Antworten.

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