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Antrag auf Steuer-Abruf keinen Freischaltcode erhalten

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    Antrag auf Steuer-Abruf keinen Freischaltcode erhalten

    Ich habe zwei Anträge auf Steuer-Abruf gestellt über ELSTER. Ein Antrag wurde bisher nicht freigeschaltet. Warum?
    Vorgeschichte:
    Meine Frau und ich werden zusammen veranlagt. Für den Steuerabruf benötigen wir beide jeweils einen eigenen Freischaltcode. Ich habe aber bisher nur einen Freischaltcode für meine Frau mit ihrer Identifikationsnummer erhalten. Der Antrag für mich selbst war mit meiner eigenen Identifikationsnummer gestellt. Jetzt wurde ich darüber informiert, das die Zustimmungsfrist abläuft?
    saarländer

    #2
    Mit wessen Zertifikat erstellt Ihr denn die Steuererklärung? Der Inhaber des Zertifikats braucht einen Abrufcode, nicht einen Freischaltcode.

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      #3
      Spam das Forum nicht voll! Ich hab die drei Fragen in einem Thread zusammengefasst.

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        #4
        Wir erklären uns gemeinsam über mein Zertifikat.
        Und sorry, das war keine Absicht sondern das Virenschutzprogramm hat zunächst verhindert das mein Beitrag versendet wird.
        Zuletzt geändert von lola; 02.01.2024, 14:21.
        saarländer

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          #5
          Mmh, die Frage scheint schwierig zu sein oder sie wird nicht verstanden so wie sie gestellt ist?
          Ich versuche es noch einmal:

          Die Aufgabe ist, für BEIDE Ehepartner eine Abrufberechtigung in ELSTER zu bekommen.
          Die Abrufberechtigung soll dann im nächsten Schritt für eine "andere Person" freigeschaltet werden.

          Das Problem ist: Die Abrufberechtigung ist nur für eine Person möglich.
          Da wir aber unsere Steuer gemeinsam erklären fehlen die Daten von einer Person.

          Was könnte also der Grund dafür sein das nur eine von zwei Personen eine Abrufberechtigung bekommt?
          Angehängte Dateien
          saarländer

          Kommentar


            #6
            Deinem Screenshot nach hast du zum einen einer anderen Person eine Abrufberechtigung erteilt und außerdem selbst

            von einer anderen Person eine Abrufberechtigung erhalten. Der Inhaber des Kontos benötigt keine spezielle Abrufberechtigung mehr, der

            bis November 2023 bei einem Softwarezertifikat zusätzlich erforderliche Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX ist ersatzlos entfallen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Ich verstehe das Problem nicht. Du hast ein Elsterkonto und hast damit per se die Berechtigung, deine Bescheinigungen abrufen, mittlerweile sogar ohne Abrufcode (der mit dem Freischaltcode nichts zu tun hat).
              Um die Bescheinigungen ander abzurufen, muss das mit dem an die andere Person verschickten Freischaltcode genehmigt werden. Das ist offensichtlich erfolgt.

              Insofern ist alles erledigt. Niemals gibt es einen Freischaltcode für einen selbst.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                ........ Der Inhaber des Kontos benötigt keine spezielle Abrufberechtigung mehr, der

                bis November 2023 bei einem Softwarezertifikat zusätzlich erforderliche Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX ist ersatzlos entfallen !
                Vielen Dank Charlie24!
                Deine Antwort beantwortet meine Frage konkret. Da hat sich mein Antrag und die Änderung seit November 2023 wohl überschnitten. Das muss man ja wissen. Sonst wartet man wie ich zu lange und stellt "dumme" Fragen in einem Fach-Forum.
                saarländer

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                  #9
                  Das muss man ja wissen.
                  Da gebe ich dir absolut recht ! Es gab dazu bisher überhaupt keine offiziellen Informationen, wie so oft bei Mein ELSTER.

                  Unter offiziell hätte ich mir eine Info auf der Startseite oder im Menü für die Verwaltung des Bescheinigungsabrufs gewünscht,

                  nicht nur einen Hinweis in der Hilfe. Wer schon lang dabei ist, ruft doch nicht die Hilfe auf.
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 06.01.2024, 21:12. Grund: ergänzt
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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