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Abrufcode für Bescheinigungsabruf nicht mehr erforderlich !

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    Abrufcode für Bescheinigungsabruf nicht mehr erforderlich !

    Bis vor kurzem musste man bei Verwendung eines Elster-Zertifikats auf Softwarebasis (Zertifikatsdatei) beim

    Abruf von Bescheinigungen zusätzlich einen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX eingeben. Das ist jetzt nicht mehr

    erforderlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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