Elsterzertifikat und Adressänderung

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  • whdaum
    Neuer Benutzer
    • 17.01.2024
    • 5

    #1

    Elsterzertifikat und Adressänderung

    Ich bin kürzlich umgezogen (neuer Ort, anderes FA) und habe den Umzug über Elster meinem bisherigen FA mitgeteilt.
    In meinem Elster-Zertifikat ist natürlich noch meine alte Adresse. Da ich das Zertifikat auch als online-Ausweis für Bund-Id und andere Behörden verwende, ist das ein Problem.
    Frage: wie bekomme ich ein Elsterzertifikat mit meiner neuen Adresse, ohne dass ich warten muss bis zum Gültigkeitsablauf?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45934

    #2
    Frage: wie bekomme ich ein Elsterzertifikat mit meiner neuen Adresse, ohne dass ich warten muss bis zum Gültigkeitsablauf?
    Ist das ein persönliches Zertifikat auf die 11-stellige Steuer ID ? Da spielt meines Wissens die Adresse überhaupt keine Rolle.

    Dein Profil kannst du doch selbst anpassen, bei der Steuernummer natürlich erst, wenn du eine neue hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • whdaum
      Neuer Benutzer
      • 17.01.2024
      • 5

      #3
      Ist ein Zertifikat auf die beiden 11stelligen ID Nr meiner Frau und von mir (Zusammenveranlagung). Profil in Elster habe ich auch angepasst, aber das ändert ja nicht die Adresse, die im Zertifikat gespeichert ist.

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Zitat von whdaum Beitrag anzeigen
        Ist ein Zertifikat auf die beiden 11stelligen ID Nr meiner Frau und von mir (Zusammenveranlagung).
        Sowas gibt es nicht.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Ein Zertifikat wird immer mit genau einer Steuernummer oder mit genau einer Identifikationsnummer beantragt. Es lautet genau auf einen Steuerpflichtigen, keinesfalls auf Ehepaare.

          Kommentar

          • whdaum
            Neuer Benutzer
            • 17.01.2024
            • 5

            #6
            Stimmt - im Zertifikat bin nur ich und meine Steuer-ID hinterlegt. Das ändert aber nichts an meiner Frage, wie ich eine Elster-Zertifikatsdatei mit meiner neuen Adresse erhalte vor Ablauf der Gültigkeit?

            Kommentar

            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              da ist keine Adresse drin. Muss also auch nicht geändert werden. Das Zertifikat gilt weiter.

              Kommentar

              • whdaum
                Neuer Benutzer
                • 17.01.2024
                • 5

                #8
                Hallo, das Zertifikat gilt weiter gegenüber Elster, aber die alte Adresse ist drinnen - ich kann mir ja die Daten des Zertifikats anzeigen lassen und die Software (in diesem Fall) der neuen KFZ-Zulassungsstelle prüft die Adresse leider und stellt messerscharf fest, dass sie leider für die Zulassung (an der alten Adresse) nicht zuständig ist.

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                • brauer
                  Administrator
                  • 05.11.2008
                  • 352

                  #9
                  Bei der Verwendung des persönlichen Zertifikats (Registrierung mit IdNr) für andere eGovernment Dienste ("Login mit ELSTER") wird anhand der IdNr die Adresse aus den Meldedaten des Bundes ermittelt. Sobald die neue Adresse dort hinterlegt ist wird sie beim nächsten "Login mit ELSTER" auch entsprechend weitergegeben.

                  Bei Verwendung eines Organisations-Zertifikats (Registrierung mit StNr) für diese Zwecke wird die aktuell beim Finanzamt zur Steuernummer gespeicherte Adresse weitergegeben. (Hier werden auch Steuernummern-Änderungen berücksichtigt und immer die Adresse zur aktuell gültigen Steuernummer verwendet).

                  Auf der Seite "Bestätigung der Datenweitergabe" die bei einem Login mit ELSTER durchlaufen werden muss ist das erkennbar an dem Wert "Herkunft der Daten". Dort steht bei persönlichen Zertifikaten "Meldebehörde".

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                  • timote
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.01.2023
                    • 740

                    #10
                    Willkommen zurück und danke für die erhellende Erläuterung zum Datenfluss von Adressdaten bei Zertifikaten.

                    Der Benutzername brauer tauchte für mich schon mal auf, wenn ältere Threads durch neue Beiträge reaktiviert wurden.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45934

                      #11
                      Sobald die neue Adresse dort hinterlegt ist wird sie beim nächsten "Login mit ELSTER" auch entsprechend weitergegeben.
                      Das heißt im konkreten Fall: Wie schnell das geht, hängt davon ab, wie schnell man sich umgemeldet hat bzw. ummelden kann.

                      Ich habe bei unseren Kindern jetzt schon zweimal erlebt, dass sie erst nach 4 Wochen einen Termin beim Bürgerbüro bekommen haben.

                      Es betraf jeweils Großstädte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • timote
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.01.2023
                        • 740

                        #12
                        Gut, dass deine Kinder nicht in meine Stadt, keine Métropole, ziehen wollen. Nächster Ummeldetermin: 15.03.24, ab 08.20 Uhr, soeben nachgesehen. Tagesaktuelle Termine jeweils ab 8 Uhr, im Lotterieverfahren buchbar, gibt es auch noch.
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        • whdaum
                          Neuer Benutzer
                          • 17.01.2024
                          • 5

                          #13
                          Die Ummeldung beim Bürgerbüro ist schon vollzogen, die Frage ist, wie schnell das in den Meldedaten des Bundes auftaucht?

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45934

                            #14
                            ... die Frage ist, wie schnell das in den Meldedaten des Bundes auftaucht?
                            Das weiß ich leider nicht. Ich habe dazu zwar schon mal etwas gelesen, aber das ist bestimmt schon ein Jahr her und ich habe mir das nicht gemerkt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45934

                              #15
                              Hier habe ich noch einen Artikel gefunden: https://www.bzst.de/DE/Behoerden/Ste...rden_node.html
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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