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    Rueckmeldung_zu_einer_Einwilligungserklaerung

    Heute habe ich per Elter 3 Rückmeldungen zu einer bestimmten Steuernummer erhalten. In der Umfangreichsten steht folgender Text:
    Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,

    Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer 3965005456801 konnte nicht erfolgreich angelegt werden. Die Vollmacht kann nicht auf der genannten Steuernummer 3965005456801 verwendet werden, da der Vollmachtgeber nicht eindeutig als Inhaber dieses Steuerkontos identifiziert werden konnte. Der Grund hierfür ist eine Abweichung bei der Überprüfung der pers. ID. Bitte gleichen Sie die von Ihnen erfassten Daten mit den Stammdaten im jeweiligen Finanzamt ab und übersenden Sie ggf. die Steuernummer zur Vollmacht erneut.

    Mit freundlichen Grüßen Ihre Finanzverwaltung
    Die angegebene Steuernumme, die mir nicht bekannt ist, habe ich bezüglich Datenschutz abgewandelt.

    Was haben die Meldungen zu bedeuten?


    #2
    Was haben die Meldungen zu bedeuten?
    Weiß ich nicht, aber es steht doch in der Meldung:

    Bitte gleichen Sie die von Ihnen erfassten Daten mit den Stammdaten im jeweiligen Finanzamt ab
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn ich wüsste welche Stammdaten gemeint sind?

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        #4
        Wenn ich wüsste welche Stammdaten gemeint sind?
        Ich würde anrufen. Das Finanzamt muss doch überprüfen können, was der Grund für die Meldung ist:

        Der Grund hierfür ist eine Abweichung bei der Überprüfung der pers. ID.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die werden sich hoffentlich nicht daran stören, dass ich für einen alten Herrn eine Grundsteuererklärung übermittelt habe.

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            #6
            Die werden sich hoffentlich nicht daran stören, dass ich für einen alten Herrn eine Grundsteuererklärung übermittelt habe.
            Die sollten froh sein, dass sie die Erklärung überhaupt elektronisch übermittelt bekommen haben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die sollten froh sein, dass sie die Erklärung überhaupt elektronisch übermittelt bekommen haben.
              So hatte ich auch gedacht.

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                #8
                Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                ........ dass ich für einen alten Herrn eine Grundsteuererklärung übermittelt habe....
                Das klingt doch so, dass eine Einwilligung zur Vollmacht gestartet wurde in deinem Konto.
                Die Steuernummer für die Grundsteuer eignet sich ja nicht zur Überprüfung und der alte Herr hat noch keine Einkommensteuernummer.

                Tschüß
                Zuletzt geändert von holzgoe; 07.03.2024, 13:19.

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                  #9
                  Ich rate mal ins Blaue: hast du dich vielleicht bei der Grundsteuererklaerung fuer den alten Herrn bei den Angaben auf der Startseite (Steuernummer zur Grundsteuer) oder bei der Angabe zum Eigentuemer (Steuernummer zur Einkommensteuer und Steuer-ID) geirrt? Schau doch einfach noch einmal nach.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Das klingt doch so, dass eine Einwilligung zur Vollmacht gestartet wurde in deinem Konto.
                    Die Steuernummer für die Grundsteuer eignet sich ja nicht zur Überprüfung und der alte Herr hat noch keine Einkommensteuernummer.
                    Bewußt habe ich so eine Vollmacht nicht angestoßen. Aber es könnte so sein, weil der alte Herr seit x-Jahren keine Steuererklärung abgegeben hat.
                    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                    Ich rate mal ins Blaue: hast du dich vielleicht bei der Grundsteuererklaerung fuer den alten Herrn bei den Angaben auf der Startseite (Steuernummer zur Grundsteuer) oder bei der Angabe zum Eigentuemer (Steuernummer zur Einkommensteuer und Steuer-ID) geirrt? Schau doch einfach noch einmal nach.
                    Wenn ich mir das Übertragungsprotokoll Grundsteuer für Baden-Württemberg 2022 anschaue, ist dort nur ein anderslautendes Aktenzeichen und die ID des alten Herrn zu finden. Keine Spur von der besagten Steuernummer.

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