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Elster Registrierung nicht möglich

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    Elster Registrierung nicht möglich

    Hallo

    Ich möchte als Privatperson auf Elster für die steuerlichen Erfassung registrieren.
    Leider gelingt mir das nicht, denn egal welche Optionen ich zur Registrierung auswähle, muss ich im nächsten Schritt mein Profil vervollständigen.

    Ich muss eine Zweitperson benennen.

    Ich muss weiter ein Kanzleiname angeben.

    Ich kann keine Personen als Einzelperson benennen und auch bin ich im Sinne einer Privatperson kein Steuerberater und oder kann daher auch kein Kanzleiname eingeben.

    Ohne diesen Angaben ist ein Abschluss der Registrierung jedoch nicht möglich.

    In anderen Worten kann ich kein Antrag an mein Finanzamt zusenden.


    Besteht Alternative die Möglichkeit den Antrag klassisch auch per Post zu stellen?

    Vielen Dank

    FG
    LSD

    #2
    Zitat von LSD Beitrag anzeigen
    Hallo

    Ich möchte als Privatperson auf Elster für die steuerlichen Erfassung registrieren.
    Leider gelingt mir das nicht, denn egal welche Optionen ich zur Registrierung auswähle, muss ich im nächsten Schritt mein Profil vervollständigen.

    Ich muss eine Zweitperson benennen.

    Ich muss weiter ein Kanzleiname angeben.

    Ich kann keine Personen als Einzelperson benennen und auch bin ich im Sinne einer Privatperson kein Steuerberater und oder kann daher auch kein Kanzleiname eingeben.

    Ohne diesen Angaben ist ein Abschluss der Registrierung jedoch nicht möglich.

    In anderen Worten kann ich kein Antrag an mein Finanzamt zusenden.


    Besteht Alternative die Möglichkeit den Antrag klassisch auch per Post zu stellen?

    Vielen Dank

    FG
    LSD
    Bei der Registrierung mit der Identifikationsnummer (IDNR) muss man initial nur die IDNR, das zugehörige Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse angeben.

    Die geschilderten Probleme dürften bei dieser Variante gar nicht auftreten, auch nicht beim ersten Login, wo ggfs. die Benutzerangaben ergänzt werden müssen.

    Bei den Benutzerangaben, auch „mein Profil“ genannt, gibt es einen allgemeinen Teil, wo die Adresse und ein Kanzleiname angegeben werden kann. Mit diesem allgemeinen Teil können Personen verknüpft werden. Eine Person ist ein Name, ggfs. ergänzt um Titel und IDNR. Bei der Verknüpfung einer Person muss eine Rolle angegeben werden. Falls im allgemeinen Teil der Kanzleiname belegt wurde, muss meines Wissens eine Person mit der Rolle Steuerberater verknüpft werden. Ohne Kanzleiname muss genau eine Person mit der Rolle „Person A“ vorhanden sein. Weitere Personen (optional) müssen andere Rollen haben.

    Bei der Registrierung mit IDNR ist das jedoch nicht relevant. Hier werden die Adressdaten und der Name für die Person A aus der Idnr-Datenbank bezogen und „mein Profil“ automatisch erstellt.


    Zuletzt geändert von nullplaner; 22.04.2024, 11:46.

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      #3
      Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen

      Bei der Registrierung mit der Identifikationsnummer (IDNR) muss man initial nur die IDNR, das zugehörige Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse angeben.

      Die geschilderten Probleme dürften bei dieser Variante gar nicht auftreten, auch nicht beim ersten Login, wo ggfs. die Benutzerangaben ergänzt werden müssen.

      Bei den Benutzerangaben, auch „mein Profil“ genannt, gibt es einen allgemeinen Teil, wo die Adresse und ein Kanzleiname angegeben werden kann. Mit diesem allgemeinen Teil können Personen verknüpft werden. Eine Person ist ein Name, ggfs. ergänzt um Titel und IDNR. Bei der Verknüpfung einer Person muss eine Rolle angegeben werden. Falls im allgemeinen Teil der Kanzleiname belegt wurde, muss meines Wissens eine Person mit der Rolle Steuerberater verknüpft werden. Ohne Kanzleiname muss genau eine Person mit der Rolle „Person A“ vorhanden sein. Weitere Personen (optional)müssen andere Rollen haben.

      Bei der Registrierung mit IDNR ist das jedoch nicht relevant. Hier werden die Adressdaten und der Name für die Person A aus der Idnr-Datenbank bezogen und „mein Profil“ automatisch erstellt.


      Bei der Registrierung mit der Steuer-IDNKNR, ist eine Zertifizierung nur über den Postweg möglich und weiter, muss man bei dieser Option eine Einkommenserklärung "Vorausfüllen". Ich kann diese nicht ausfüllen, da ich kein Einkommen beziehe zwar besteht auch die Möglichkeit, dass zu überspringen, jedoch erklärt sich mir nicht was danach passieren wird, da ich sicher ohne dieses vorausfüllen auch in erster Linie nicht die anderen Anträge stellen kann.

      Für mich ist Elster die reinste Katastrophe.

      Ich würde gerne ganz klassisch meinen Antrag auf die Steuerlichen Erfassung stellen. Ist das denn nicht möglich? Andernfalls kann ich mich leider nicht registrieren. Viel zu Komplex und umständlich.

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        #4
        Wenn man sich nur per E-Mail registriert hat, muss in der Tat zunächst ein Profil erstellt werden.
        Dort kann sehr wohl genau eine Person verknüpft werden, logischerweise als Person A. Das zwei Personen verknüpft werden müssen, ist falsch.
        Der Kanzleiname ist nur zwingend, wenn keine Person verknüpft wird.

        Die Aussage, man könne ein Konto auf die steuerliche Identifikationsnummer nur erstellen, wenn man dann eine Einkommensteuererklärung vorausfüllt, ist falsch. Wahrscheinlich steht da irgendwo ein Text, der auf den Abruf von Bescheinigungen und die Möglichkeit zur vorausgefüllten Einkommensteuererklärung hinweist, der nicht verstanden wurde.

        Kommentar


          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Wenn man sich nur per E-Mail registriert hat, muss in der Tat zunächst ein Profil erstellt werden.
          Dort kann sehr wohl genau eine Person verknüpft werden, logischerweise als Person A. Das zwei Personen verknüpft werden müssen, ist falsch.
          Der Kanzleiname ist nur zwingend, wenn keine Person verknüpft wird.

          Die Aussage, man könne ein Konto auf die steuerliche Identifikationsnummer nur erstellen, wenn man dann eine Einkommensteuererklärung vorausfüllt, ist falsch. Wahrscheinlich steht da irgendwo ein Text, der auf den Abruf von Bescheinigungen und die Möglichkeit zur vorausgefüllten Einkommensteuererklärung hinweist, der nicht verstanden wurde.
          Nach meiner Auffassung muss man sowohl als auch eine Person A verknüpfen und eine Kanzleinamen eingeben. Ich werde das erneut probieren.

          Und wie ich bereits erwähnte, ist ein überspringen dieser Einkommensteuererklärung möglich, aber es ist nicht anzunehmen, dass nach dem Postalischen erhalt des Zertifizierungscode man problemlos seine Anträge stellen kann, da die Registrierung noch gar nicht vollständig abgeschlossen wurde.

          Das es überhaupt diese Diskussion bedarf, zeigt wie Bedienungsunfreundlich Elster gestaltet ist.

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            #6
            Auch stellt sich mir die Frage welcher Art der Registrierung ich vorzunehmen habe, wenn ich ein Gewerbe betreiben möchte als Privatperson?

            Für mich (und gemeinsam veranlagten Partner)
            ODER
            Für eine Organisation (z. B. Arbeitgeber, Unternehmer, Verein, Verwaltung)
            ??

            Kommentar


              #7
              Ich habe es geschafft. Mich als Person A verknüpft und das Feld vom Kanzlei Namen Leer gelassen und wurde akzeptiert. Danke für diesen Hinweis aber ersichtlich oder hingewiesen wird das für den Antragsteller so kaum.

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                #8
                Zitat von LSD Beitrag anzeigen

                Und wie ich bereits erwähnte, ist ein überspringen dieser Einkommensteuererklärung möglich, aber es ist nicht anzunehmen, dass nach dem Postalischen erhalt des Zertifizierungscode man problemlos seine Anträge stellen kann, da die Registrierung noch gar nicht vollständig abgeschlossen wurde.
                Es gibt gar keine Notwendigkeit, eine Einkommensteuererklärung zu überspringen, und das, was du entgegen deiner obigen Behauptung wirklich erwähntest war

                und weiter, muss man bei dieser Option eine Einkommenserklärung "Vorausfüllen"
                was eindeutig falsch ist.

                Und natürlich wäre es einmalig dämlich, den Postprozess zu durchlaufen, und dann die Aktivierungsdaten nicht einzugeben (wonach bekanntlich die Registrierung vollständig abgeschlossen ist).

                Bist du sicher, dass ein Gewerbe eröffnen willst? Verpeilt darf man da nicht sein.

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                  #9
                  Zitat von LSD Beitrag anzeigen
                  wenn ich ein Gewerbe betreiben möchte als Privatperson
                  Das ist ein Widerspruch in sich.

                  Aber Du kannst grundsätzlich Deine Steuererklärungen mit einem Zertifikat auf Basis der Identifikationsnummer erstellen. Vorteil dabei ist, dass Du den Bescheinigungsabruf nutzen kannst.

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