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Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen

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    Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Statusmitteilung erhalten, dass die Berechtigung zum Abruf v Bescheinigungen für die Lohnsteuerhilfe widerrufen wurde.
    Unter "Bescheinigungen verwalten" wird mir die Abrufberechtigung mit Status "widerrufen" angezeigt:

    image.png
    Wenn ich die Berechtigung neu beantrage, bekomme ich die Meldung, dass die Berechtigung bereits erteilt wurde.
    Kann mir bitte jemand helfen, bzw. einen Tipp geben, was ich hier nun machen soll??
    Lieben Dank + Grüsse aus Hamburg

    #2
    Offenbar hattest du dem LoHi eine Abrufberechtigung erteilt welche später von dir widerrufen wurde.
    Dem Screenshot nach kannst du diese aber wohl in Kraft setzen indem du auf Antrag genehmigen gehst.

    Ansonsten müsste dein LoHi einen neuen Antrag stellen, den du dann genehmigst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Hallo Holymoly67!

      Ergänzung zu Beamtenschweiß:

      Auch der LoHi kann widerrufen!

      Korrektur zu Beamtenschweiß:

      Die "Funktionen" sind nicht ausführbar, weil die Spalte "Aktionen" leer ist!

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        #4
        Die "Funktionen" sind nicht ausführbar, weil die Spalte "Aktionen" leer ist!
        So sehe ich das auch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen und Danke für die schnellen Rückmeldung. Leider ist mein Problem mit eurem Feedback nicht gelöst. Ich freue mich also, wenn jemand eine Info hat, welche Schritte ich konkret unternehmen muss - richtig ist, dass ich keine Aktion ausführen kann - ein Fenster mit Optionen wird mir nicht angezeigt; lege ich die Berechtigung neu an, erhalte ich die Info, dass die Berechtigung bereits besteht. Danke im Voraus und Grüsse aus Hamburg!

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            #6
            Zitat von Holymoly67 Beitrag anzeigen
            lege ich die Berechtigung neu an, erhalte ich die Info, dass die Berechtigung bereits besteht.
            Mir ist unklar, wie und wo du die Berechtigung neu anlegen willst. Es handelt sich lt. Screenshot ja offensichtlch um eine einem Dritten (hier LSt-Hilfe) erteilte Genehmigung. Wenn die weg ist, ist sie weg. Und wenn der LSt-Verein sie wieder will, muss er sie beantragen, und du kannst sie dann genehmigen... mehr kannst du da mE nicht tun.

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              #7
              Hallo Holymoly67 !

              An der von Ihnen per Screenshot gezeigten Stelle werden Ihnen die Anträge angezeigt, die eine andere Person oder Organisation (Lohi) gestellt hat - Sie können hier nur "passiv" genehmigen, ablehnen und löschen!

              Wenn Sie möchten, dass der Lohi Ihre Bescheinigungen abrufen darf, dann muss der Lohi das beantragen!

              Es ist nicht möglich, dass Sie jemand anderem die Abrufberechtigung "aktiv zuteilen": Der Berechtigte muss beantragen, Sie müssen zustimmen!

              Außerdem wäre ich mal gespannt darauf, wenn Sie uns per Sreenshot zeigen würden, wo denn im EOP Sie
              die Berechtigung neu anlegen

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