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Anleitung: Steuerkontoabfrage bei gemeinsamer Veranlagung einrichten

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    Anleitung: Steuerkontoabfrage bei gemeinsamer Veranlagung einrichten

    Hallo,

    ich habe in den letzten Wochen mehrfach vergeblich versucht, eine Steuerkontoabfrage bei gemeinsamer Veranlagung (Zusammenveranlagung) einzurichten, bis ich herausgefunden habe, wie es geht. Da diese Problematik auch hier im Forum noch nicht gelöst wurde (zumindest habe ich nichts gefunden), möchte ich euch hier beschreiben, wie es bei mir letztendlich doch funktioniert hat.

    Ich hatte auch zwei Mal bei der Hotline angerufen, muss aber leider sagen, dass dies vertane Zeit war. Die Mitarbeiter waren sowohl ahnungslos ("Das funktionierte als Privatperson noch nie", "Was meinen Sie mit Steuerkontoabfrage?", "Rufen Sie beim Finanzamt an" etc) als auch wenig hilfsbereit: Als ich sagte, dass die Abfrage vor zwei Jahren als Privatperson funktionierte, sagte der Mitarbeiter "Dann machen Sie es doch einfach" und legte auf. Auch in der Online-Hilfe fehlen entscheidende Details.

    Los geht's:

    1. Der Login muss über den Personalausweis erfolgen. Mit der Zertifikatsdatei funktioniert es nicht, die Funktion "Steuerkontoabfrage" ist damit erst gar nicht sichtbar.

    2. Man muss sich selbst unter "Formulare & Leistungen" -> "Registrierung als Vollmachtnehmer" als Vollmachtnehmer des Typs "Privatperson" registrieren.

    3. Ein paar Tage warten, bis per Post ein Brief mit dem Freischaltcode für die Registrierung kommt, dann den Freischaltcode eingeben.

    4. Ein paar Stunden warten, bis in Elster eine Mail mit der Benachrichtigung kommt, dass die Freischaltung als Vollmachtnehmer erfolgt ist.

    5. Zu "Formulare & Leistungen" -> "Steuerkontoabfrage" -> "Beantragung von Vollmachten für die Steuerkontoabfrage" gehen. Dort auf "Abrufvollmacht beantragen" gehen.

    Jetzt kommt der entscheidende Punkt:

    Das Formular "Abrufvollmacht beantragen" muss für beide Steuerpflichtige separat ausgefüllt werden (also zwei Mal), und zwar jeweils unter Angabe der persönlichen ID und derselben Steuernummer, unter der die gemeinsame Veranlagung erfolgt.

    6. Ein paar Tage warten, bis per Post zwei Briefe (ein Brief für jeden Steuerpflichtigen) mit den Freischaltcodes kommen, dann die Freischaltcodes eingeben unter: "Formulare & Leistungen" -> "Vollmachten verwalten" -> "Vollmachtnehmersicht" -> "Inaktive Vollmachten".

    7. Ein, zwei Tage warten, bis die Vollmacht geprüft und aktiviert wurde. Hierfür gibt es leider keine Benachrichtigung, daher muss man selbst unter "Vollmachtnehmersicht" nachsehen, ob die Vollmacht aktiv ist.

    Das war's auch schon ;-)

    #2
    Eine Frage habe ich dazu: wozu sollte man als Privatperson eine Steuerkonto durchfuehren? Die Elster-Hilfe sagt dazu:

    "Mit der Steuerkontoabfrage erhalten Sie von der Steuerverwaltung Auskunft ueber Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen. Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchfuehren koennen, benoetigen Sie zuerst eine Vollmacht zur Einsicht in das Steuerkonto. Privatpersonen und Unternehmer koennen die Abrufvollmacht verwenden."

    Was also bietet mir die Steuerkontoabfrage mehr, was ich nicht ohnehin schon weiss? Den komplizierten Anmeldeprozess kann man sich meines Erachtens ersparen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Den komplizierten Anmeldeprozess kann man sich meines Erachtens ersparen.
      Der eine oder andere Steuerpflichtige hat sicher Bedarf, sein Steuerkonto abzufragen. Deshalb finde ich es erfreulich, wenn sich jemand die Mühe macht,

      die Prozedur hier zu veröffentlichen. Ich werde das Thema für eine gewisse Zeit anpinnen. Dass ich die Abfrage nicht benötige, weil ich dem Finanzamt

      ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt habe, so dass keine offenen Forderungen entstehen, ist wieder etwas anderes.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die meisten werden die Steuerkontoabfrage nicht brauchen, manche aber schon, und für diejenigen ist diese Anleitung gedacht ;-) Man kann z. B. eine Übersicht über gezahlte Vorauszahlungen erhalten oder nachsehen, ob eine Nachzahlung richtig verbucht wurde.

        In meinem Fall muss eine sehr alte Geschichte rückabgewickelt werden, das FA muss für viele Jahre Bescheide korrigieren, Steuern erstatten und Zinsen bezahlen. Um hier den Überblick zu behalten, ist eine funktionierende Steuerkontoabfrage wichtig.

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          #5
          Der eine oder andere Steuerpflichtige hat sicher Bedarf, sein Steuerkonto abzufragen. Deshalb finde ich es erfreulich, wenn sich jemand die Muehe macht, die Prozedur hier zu veroeffentlichen.
          Auch ich begruesse es grundsaetzlich! Mir ging es bei meinem Beitrag vielmehr um die Feststellung, dass die Prozedur nur von einer Minderheit der Privatpersonen benoetigt wird. Und das ging aus den einleitenten Worten nicht hervor. Die meisten Steuerpflichtige haben Bescheide erhalten und wissen somit um ihre ueberschaubaren Daten. ;-)
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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