PS: Warum die Meldung nicht sofort kam, wissen wir auch nicht, Wir kennen es nur so, dass direkt eine Meldung über "ungültigen Meldestatus" o.ä. kommt.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Elster registrierung mit StNr oder St-Id für Erbengemeinschaft
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Da du dich unbedingt selbst registrieren willst, habe ich dir hier mal einen älteren Beitrag herausgesucht, auf den du dich bei einem Telefonat
berufen kannst: https://forum.elster.de/anwenderforu...faq#post399935Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Mein "Vorschlag" wäre:
1. Die Erbengemeinschaft braucht erst einmal eine Steuernummer (die bekommt sie früher oder später so oder so).
2. Über diese Steuernummer kann ein vollwärtiges Elster-Konto für die Organisation (Erbengemeinschaft) beantragt werden.
3. Mit diesem vollwärtigen Konto kann dann die Steuererklärung (Feststellung) übermittelt werden.
Falls noch keine Steuernummer für die Feststellung der GbR existiert: Bitte beim Finanzamt nachfragen. Falls hierfür erst ein "Fragebogen zu steuerlichen Erfassung" übermittelt werden muss: Dass geht auch mit einem nicht vollwärtigen Elster-Konto, welches nur über die E-Mail-Adresse läuft. Bitte beachten: Die Angelegenheit mit der Feststellung dürfte wenig mit der (vorherigen) Angelegenheit bzgl. der Erbschaftssteuer zu tun haben. Das würde ich gedanklich voneinander trennen.
Einfacher wäre m.E. nur die Abgabe der Steuererklärung über eine Person / Organisation (evtl. Steuerberater), die bereits ein vollwärtiges Konto hat. Aber aus dem Kontext schließe ich, dass dies nicht der Fall ist und auch nicht möglich / nicht gewünscht ist.Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.
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