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Das Konto zur Steuernummer befindet sich im Status L - gelöscht

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    Das Konto zur Steuernummer befindet sich im Status L - gelöscht

    Hallo,
    ich habe eine Email bekommen, dass meine Steuerbescheid abrufbar sei. Dies habe ich in WISO versucht, in diesem Jahr aber gescheitert. Mir wurde folgende Fehlermeldung angezeigt:

    Code:
    Beim Herunterladen über Steuer-Versand sind Fehler aufgetreten
    In meiner Elster Inbox hatte ich folgende Nachricht danach:
    Code:
    Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,
    Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer xxx konnte nicht erfolgreich
    angelegt werden. Es wurde eine Steuernummer übermittelt, deren Steuerkonto nicht mehr aktiv
    ist. Das Konto zur Steuernummer xxx befindet sich im Status L - gelöscht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Finanzverwaltung
    Was hat das zu bedeuten? Habt ihr eine Idee?

    Viele Grüße
    Tobias

    #2
    Was hat das zu bedeuten? Habt ihr eine Idee?
    Zu der Steuernummer, für die die Einwilligung übermittelt wurde, gibt es kein aktives Steuerkonto mehr, weshalb die Einwilligung gescheitert ist.

    Warum das so ist, weiß ich allerdings nicht. Bei uns würde ich unsere Finanzkasse anrufen, aber das ist nicht in jedem Bundesland möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Laut Finanzamt hat sich meine Steuernummer geändert. Wie schaffe ich es denn jetzt meinen Steuerbescheid abzurufen?

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        #4
        Dein Elster-Konto ist das gleiche geblieben. Wenn Dir Dein Bescheid durch Elster zur Verfügung gestellt wird, dann solltest Du ihn dort auch finden.

        Edit: geht's wirklich um den Bescheid? Oder vielleicht doch um die Bescheiddaten?

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          #5
          Der TE verwendet ein kommerzielles Steuerprogramm (WISO), die Bescheiddaten sollten aber damit trotz geänderter Steuernummer abholbar sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Genau. Der Bescheid allerdings nicht.

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