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Bescheiddaten nach Zertifikatsupdate

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    Bescheiddaten nach Zertifikatsupdate

    Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit meine Steuererklärung (mit einer Steuersoftware) abgegeben, mit einem Software-Zertfikat, das ich nach einer Registrierung mit nPA und ID erzeugt habe.

    Nun kriege ich von Elster die Benachrichtigung, dass das Zertifikat am 29.10. abläuft.

    Wenn ich das Zertifikat nun erneuern würde, bevor die Steuersoftware die Bescheiddaten abholt: Könnte die Software die Bescheiddaten dann noch entschlüsseln, oder wären in einem neuen Zertifikat ganz andere Schlüssel drin?

    Oder hat der Bescheiddatenschlüssel gar nix mit dem Elster-Zertifikat zu tun, sondern besteht aus einem CEZ (clientseitig erzeugten Zertifikat), das die Steuersoftware bei der Übermittlung selbst erzeugt und mitgeschickt hat (im Sinne von "Bescheiddaten bitte mit diesem Schlüssel verschlüsseln")? Dann wäre das ja unabhängig vom eigentlichen Elster-Zertifikat, und ich könnte unbedenklich erneuern.

    Ich programmiere zwar selber Elster-Software, aber mit der ganzen Abholerei habe ich programmtechnisch nix am Hut... ich sende einfach nur Daten, da stellt sich diese Frage nicht

    #2
    Gefühlt hat das nix miteinander zu tun, sonst wäre das Problem schon sehr oft aufgetreten. Ich denke, man braucht das Zertifkat zum senden, nicht zum empfangen. Wenn man sich mit dem verlängerten Zertifikat in das bisherige Konto einloggen kann, müsste das klappen.b Genau wissen tu ich es aber nicht.

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      #3
      Genau. Mal abgesehen dass ich jetzt von Bescheiddatenschlüssel etc. keine Ahnung hab, aber das Abholen funktioniert mit dem verlängerten Zertifikat genauso.

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        #4
        Danke für die Beruhigung Ich warte jetzt trotzdem vorsichtshalber noch bis Mitte Oktober oder so, aber ich glaub' nicht, dass das mit dem Bescheid vorher noch was wird...

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          #5
          Hallo mhanft!

          Wenn ich das Zertifikat nun erneuern würde, bevor die Steuersoftware die Bescheiddaten abholt: Könnte die Software die Bescheiddaten dann noch entschlüsseln, oder wären in einem neuen Zertifikat ganz andere Schlüssel drin?
          M.E.: Mit einer "Zertifikats-Verlängerung" verlängern Sie ein "vorhandenes" Zertifikat - also es gibt kein neues Zertifkat, kein neues Konto, keine neuen Schlüssel usw.usw. !

          Sie erhalten zwar eine "scheinbar neue Zertifikats-Softwaredatei", aber m.E. ist das die bisherige nur versehen mit einem neuen Gültigkeitsdatum bis!

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            #6
            Zu dem Thema habe ich folgende Diskussion ausgegraben:

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ah, danke. Dann braucht man für die "Anmeldung" bei Elster natürlich das "neue" Zertifikat (denn mit einem abgelaufenen geht ja eh nix mehr), aber die Bescheiddaten werden offenbar im "Kundenkonto" gespeichert, so dass es egal ist, mit welchem Zertifikat man sich da anmeldet.

              Dann bin ich ja beruhigt Vielen Dank für alle Antworten!

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                #8
                Hallo mhanft,

                wenn alles schief geht, müsstest du dir halt die Daten aus deinem "Mein Elster"-Postfach holen, das verliert ja nichts!

                Gruß - Hans

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                  #9
                  Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                  Hallo mhanft,wenn alles schief geht, müsstest du dir halt die Daten aus deinem "Mein Elster"-Postfach holen, das verliert ja nichts!Gruß - Hans
                  Nach meinem Kenntnisstand steht da nix drin, wenn man seine Steuererklärung mit einer kommerziellen Software eingesandt hat. Und damit eine solche Software die Bescheiddaten mit dem vorab berechneten Ergebnis vergleichen kann, muss sie die Bescheiddaten wohl auch selber runterladen.

                  Naja, notfalls kann ich auch den Papierbescheid mit dem vorab berechneten Bescheid mit "Brain 1.0" vergleichen

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                    #10
                    Nach meinem Kenntnisstand steht da nix drin, wenn man seine Steuererklärung mit einer kommerziellen Software eingesandt hat.
                    So ist es ! Die Bescheiddaten können nur mit dem Programm abgerufen werden, mit dem die Erklärung übermittelt wurde.

                    Beim elektronisch zugestellten verbindlichen Steuerbescheid ist es anders, der kann zusätzlich auch im ELSTER-Konto abgerufen werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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