E-Mail-Zertifikat abgelaufen; Smartphone nicht vorhanden; 31.5.2026 (Abgabefrist)

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  • Benutzer4711
    Neuer Benutzer
    • 21.05.2026
    • 2

    #1

    E-Mail-Zertifikat abgelaufen; Smartphone nicht vorhanden; 31.5.2026 (Abgabefrist)

    Guten Tag,

    gerade wollte ich mich einloggen um die Daten für meine Steuerklärung einzugeben, aber siehe da: das Zertifikat ist ungültig. Nicht, dass ich im Vorfeld darauf hingewiesen worden, denn automatisierte Datenverarbeitung gibt es ja erst seit gestern.

    Da ich kein Smartphone besitze, darf ich nun 14 Tage warten und verpasse damit die Frist zur Abgbe der Steuererklärung? Oder darf ich sie manuell erstellen?

    Manchmal frage ich mich, was der Bund mit den Billionen und Aberbillionen an Steuerannahmen eigentlich anstellt.

    Wer weiß, was zu tun ist?


    Fr. Grüße
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4277

    #2
    Vor Ablauf des Zertifikats erfolgen drei Hinweise per Mail, 90, 60 und 30 Tage vorher. Blöd, wenn man die übersieht, aber Schuld ist ja immer der böse Staat.

    Ob Papier erlaubt ist, hängt davon ab, ob man zur elektronischen Abgabe verpflichtet ist.

    Warum endet die Frist am 31.5.? Die Abgabefrist für Pflichtveranlagungen wurde schon vor Jahren auf den 31.7. verlängert.

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    • Benutzer4711
      Neuer Benutzer
      • 21.05.2026
      • 2

      #3
      Nicht übersenden, weil es zu der Zeit nicht relevant war und danach vergessen. Termin 31.7. höre ich das erste Mal. Na, dann wird ja doch noch alles gut. :-)

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45980

        #4
        Termin 31.7. höre ich das erste Mal
        Das ist aber jetzt nicht so ganz neu, der Abgabetermin 31.Juli galt im Übrigen bereits vor 2020:

        Hallo, weil das hier ja immer wieder mal gefragt wird: Das Bundesfinanzministerium hat gerade ein Schreiben mit den Fälligkeiten für die Steuererklärungen 2020 bis 2025 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-06-23-verlaengerung-der-steuererklaerungsfri

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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