Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elsterzugang von Steuerhilfe zurückholen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elsterzugang von Steuerhilfe zurückholen

    Hallo zusammen, ich war bisher bei einem Steuerhilfeverein und die haben sich meinen Elsterzugang freischalten lassen. Jetzt habe ich gekündigt, da die Bearbeiter quasi nie erreichbar sind.
    Daher kann ich auch nicht nach meinem Elsterzugang fragen...keine Antwort darauf.
    Jetzt meine Frage hier:
    Wie kann ich ohne, dass ich irgendwelche Informationen über meinen Elsterzugang habe, diesen für die Steuerhilfe beenden und auf mich selbst übernehmen???

    #2
    ... und die haben sich meinen Elsterzugang freischalten lassen.
    Was verstehst du unter Elsterzugang bzw. freischalten genau ? Wenn du damit den Bescheinigungsabruf meinst, den kannst du beenden,

    nachdem du dich selbst bei Mein ELSTER registriert hast. Du kannst doch eine Registrierung mit der Steuer-Id. starten, dann siehst du

    sofort, ob es bereits ein Konto auf deine Steuer-Id. gibt. Ich glaube es eher nicht. Warum sollte ein Lohnsteuerhilfeverein für jedes Mitglied

    ein Konto bei Mein ELSTER anlegen ?

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24, ich bin da ganz unerfahren....es ist quasi so, ich hatte bisher noch nie etwas mit Elster zu tun. d.h. ich habe mich weder registriert noch jemals die "Elsterseite" geöffnet. Ich bin bei einer Steuerhilfe und diese übermittelt per Elster meine Steuer an das Finanzamt. Was sie dazu in Elster beantragt haben oder wie sie das machen, habe ich keine Ahnung. Genau das ist mein Problem.
      Wenn ich dich also richtig verstanden habe, gehe ich einfach wie folgt vor? Ich registriere mich komplett neu und falls es unter meiner Steuer-Id. bereits etwas gibt, wird mir dies bei Registrierung automatisch zu meiner Registrierung zugeordnet? Egal auf welche weise mein Verein vorher übertragen hat?
      Sorry, wie du an meiner Frage merkst...ich bin blutiger Laie und habe keinerlei Vorerfahrungen

      Kommentar


        #4
        Zitat von K.R. Beitrag anzeigen
        Ich registriere mich komplett neu und falls es unter meiner Steuer-Id. bereits etwas gibt, wird mir dies bei Registrierung automatisch zu meiner Registrierung zugeordnet?
        Du registrierst Dich mit ID-Nr. Wenn unter der ID-Nr. schon ein Konto existiert, dann wird da allerdings nicht möglich sein.

        Kommentar


          #5
          Wenn du ein Elsterkonto hast, kannst du unter Mein Elster, Bescheinigungen verwalten auf Bescheinigungen anderer Personen gehen. Entgegen dem Anschein der Überschrift findet sich dort auch ein Reiter bzw. Abschnitt mit den anderen Personen erteilten Abrufberechtigungen für die eigenen Bescheinigungen. Dort sollte sich die der Lohnsteuerhilfe erteilte Abruferlaubnis finden und kann gelöscht werden.

          Die von der Lohnsteuerhilfe übermittelten Erklärungen sind in keinem Fall sichtbar.

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Die von der Lohnsteuerhilfe übermittelten Erklärungen sind in keinem Fall sichtbar.
            D.h. egal wie ich wieder an mein eigenes login komme, die Erklärungen, welche die Steuerhilfe gemacht hatte kann ich so oder so nicht mehr finden/einsehen?

            Kommentar


              #7
              ... die Erklärungen, welche die Steuerhilfe gemacht hatte kann ich so oder so nicht mehr finden/einsehen?
              Das ist der Normalfall, es sei denn, die hätten wirklich ein Konto auf deine Steuer-ID eingerichtet, was ich aber für höchst unwahrscheinlich halte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist der Normalfall, es sei denn, die hätten wirklich ein Konto auf deine Steuer-ID eingerichtet, was ich aber für höchst unwahrscheinlich halte.
                Ich halte es auch für sehr unwahrscheinlich, aber wenn es so wäre, würde man es direkt daran merken, dass das Konto nicht so einfach zu registrieren wäre, sondern man über die Zugangserneuerung gehen müsste (vgl. die Beiträge von LEFant).

                Kommentar


                  #9
                  Bevor wir hier weiter spekulieren, probier einfach aus, ob du du dich mit deiner SteuerID registrieren kannst. Die 11-stelige ID findest du auf deinem

                  letzten Steuerbescheid links oben auf der ersten Seite. Im Moment laufen noch Wartungsarbeiten, aber ab 19:00 Uhr sollte es keine Probleme geben.



                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X