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ELStAM - Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Rechenzentrumsbetrieb

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    ELStAM - Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Rechenzentrumsbetrieb

    Guten Tag,

    wir verarbeiten die Verdienstabrechnungen im Rechenzentrumsbetrieb und übermitteln Lohnsteueranmeldungen und -bescheinigungen für mehrere Betriebe mit unterschiedlicher Steuernummer.

    Können wir mit unserer Authentifizierung die ELStAM-Daten aller Arbeitnehmer abrufen oder nur derjenigen Arbeitnehmer im Betrieb mit unserer authentifizierten Steuernummer?
    Müssen wir für die anderen verwendeten Steuernummern ebenfalls eine Authentifizierung beantragen?

    Danke im voraus für Informationen dazu!

    M. Steinhauser

    #2
    AW: ELStAM - Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Rechenzentrumsbetrieb

    Hallo,

    hier die FAQs zu ELSTAM für Arbeitgeber:
    https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

    Für mich hört sich das (siehe Punkt 3 der FAQs) so an, als ob jeder ARBEITGEBER sich gesondert registrieren muss und dann mit dessen Registrierung die Daten abgerufen werden können - immerhin können Arbeitnehmer ja ihre Daten nur für bestimtme Arbeitgeber zulassen - und damit wäre Ihr bisheriges Zertifikat ja außen vor.

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      #3
      AW: ELStAM - Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Rechenzentrumsbetrieb

      Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Steinhauser,

      schließen sie sich doch den beiden hierzu eröffneten Threads
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=26339&highlight=ELSTAM ( ELStAM - Abrufmöglichkeiten )
      bzw.
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=26432&highlight=ELSTAM ( ELStAM abrufen )
      an

      Dort:
      Werden diese Tätigkeiten durch einen Vertreter der steuerberatenden Berufe oder einen Dienstleister übernommen, erfolgt der Abruf über dessen Registrierung. In diesen Fällen ist eine Registrierung des Arbeitgebers nicht erforderlich.
      Und
      Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich für den betreffenden Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank abzumelden. Diese neuen Aufgaben können auch von einem Vertreter der steuerberatenden Berufe oder einem Dienstleister erfüllt werden.
      ( Kommunikationskonzept zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
      Informationsschreiben an die Spitzenverbände der Industrie, Arbeitgeberverbände, Banken, des Handels, Handwerks sowie des Versicherungswesens; Stand: 4. August 2010
      http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/steuern/steuerinformationen/merkblatt_arbeitgeber.pdf?start&ts=1285919536&file =merkblatt_arbeitgeber.pdf )

      Hallo Sabre,

      schon vor 54 Wochen kamen wir auf den gleichen Punkt:
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?26339-ELStAM-Abrufm%F6glichkeiten&p=115032
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: ELStAM - Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Rechenzentrumsbetrieb

        Wenn die Rechteprüfung denn dann auch mit einem Steuerberater-Zertifikat funktionieren würde ....
        Na ja, was kann man von "Bayernsoft" denn auch schon erwarten?

        Kommentar


          #5
          AW: ELStAM - Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Rechenzentrumsbetrieb

          Wir haben inzwischen ein Jahr weiter.
          Und immer weiß noch keiner wie es geht!

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