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Steuerberechnung fehlerhaft ?

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    Steuerberechnung fehlerhaft ?

    Hallo,

    ich bin ein Neuling im Umgang mit Steuern und Elster, habe aber schon einiges durchs Forum mir beibringen können. Zur Berechnung der Steuer habe ich direkt eine Frage:

    Ich bin 2011 das ganze Jahr im gleichen Beruf mit gleichem Gehalt erwerbstätig gewesen (Steuerklasse 1) und habe nur einen kurzen Fußweg zur Arbeitstätte. Meine Werbungskosten bleiben daher unter dem Pauschbetrag von 1000 Euro. Immobilien, weiteres Kapital etc. habe ich nicht.
    Da ich nicht zur Steuererklärung verpflichtet bin, habe ich lediglich zu Versuchszwecken den Hauptvordruck und die Anlage N ausgefüllt. Nach der Berechnung von Elster muss ich bei Abgabe der Steuererklärung ca. 500 Euro Steuern nachzahlen.

    Wie kommt dieser Wert zu Stande und ist er korrekt?


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
    Grüße, Damian

    #2
    AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

    Sie müssen auf jeden Fall auch die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber gibt es eine sogenannte Vorsorgepauschale, die im Steuerbescheid jedoch nicht mehr berücksichtigt wird. Dort werden nur tatsächliche Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Wenn keine geltend gemacht werden kommt es automatisch zur Nachzahlung. Sollten Sie keine Vorsorgeaufwendungen haben sind Sie ausserdem gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

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      #3
      AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Mit der Anlage bin ich ehrlicher Weise als Empfänger freier Heilfürsorge etwas überfordert!

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        #4
        AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

        Wieso? Sie müssen doch wissen, ob und welche Versicherungen Sie zahlen?

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          #5
          AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

          Als Beamter und Empfänger der freien Heilfürsorge zahle ich weder in eine gesetzliche Krankenkasse noch in die Rentenversicherung ein. Ich zahle lediglich für eine Anwartschaft ca. 40 Euro im Monat.
          Durch den Wegfall der Vorsorgepauschale stehe ich also weitaus schlechter dar als zuvor und werde fortan benachteiligt, wenn ich das richtig deute. In dem Fall würde sich der Staat das Geld für die freie Heilfürsorge über Steuernachzahlungen wiederholen. So richtig kann und will ich das nicht glauben.

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            #6
            AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

            Vorab: In Ihrem Falle sind Sie zur Erklärungsabgabe verpflichtet, § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG.

            Mit der Benachteiligung kann man es auch anders sehen. Der Staat hat Ihnen im Lohnsteuerabzugsverfahren sinnigerweise zu große Abzüge gewährt, was im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert wird. :-(
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

              Habe mit den Hinweisen ein paar Artikel zu dem Thema finden können und resigniere. Wie es aussieht muss ich mich wohl damit abfinden und die Steuererklärung versenden. Ich werde aber zuvor noch mit Arbeitskollegen darüber sprechen.

              Inwiefern ist ein Abzug der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer sinnig?

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                #8
                AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

                99 % der Bevölkerung haben halt Aufwendungen für Krankenversicherung, da macht ein pauschaler Abzug schon Sinn. Wenn Sie das Glück haben, für ihre Krankenversicherung nichts bezahlen zu müssen, steht Ihnen auch keine Steuerermäßigung zu. Betrachten Sie den verminderten Lohnsteuerabzug als zinsloses Darlehen, das Ihnen der Staat gewährt. Legen Sie die 50 Euro monatlich auf ein Tagesgeldkonto, dann haben Sie am Ende des Jahres ein Geschäft gemacht.

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung fehlerhaft ?

                  Ja, ab sofort werde ich das wohl so handhaben

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