Guten Tag,
ich habe ein kleines Denkproblem bei der "Anlage Kind". Der Steuerbescheid des Finanzamtes gewährt mir einen Kinderfreibetrag für ein Kind nicht.
Ich habe zwei Kinder. Eins lebt nicht in meinem Haushalt, das andere schon. Für ersteres Kind zahle ich Unterhalt und damit wird das Kindergeld verrechnet. Ich gebe also in der "Anlage Kind" an, dass ich Kindergeld erhalten habe.
Da das zweite Kind in meinem Haushalt zusammen mit der Kindsmutter lebt, gibt es keinen offiziellen Unterhalt. Dennoch steht mir ja quasi das hälftige Kindergeld zu, welchen die Kindsmutter erhält. So wie im ersten Fall auch. Also gebe ich auch hier an, dass ich Kindergeld erhalte.
Nun sagt der Steuerbescheid aber, dass mir der Kinderfreibetrag für das zweite Kind nicht zu steht (entsprechender Betrag wurde nicht angesetzt). Weiterhin wurde mir auch das "tatsächlich hinzuzurechnende Kindergeld" nicht gewährt. Die Erklärung lautet:
"Für das am xx.xx.xxxx geborene Kind wurde das Kindergeld oder
vergleichbare Leistungen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch auf
Kindergeld angesetzt."
Ich habe natürlich bereits das Internet für eine Antwort auf meine Frage bemüht, aber ich verstehe es dennoch nicht.
Könnte mir jemand erklären, ob ich generell etwas falsch mache, dass mir der Kinderfreibetrag nicht zugesprochen werden kann? Oder steht er mir tatsächlich nicht zu?
Viele Grüße!
ich habe ein kleines Denkproblem bei der "Anlage Kind". Der Steuerbescheid des Finanzamtes gewährt mir einen Kinderfreibetrag für ein Kind nicht.
Ich habe zwei Kinder. Eins lebt nicht in meinem Haushalt, das andere schon. Für ersteres Kind zahle ich Unterhalt und damit wird das Kindergeld verrechnet. Ich gebe also in der "Anlage Kind" an, dass ich Kindergeld erhalten habe.
Da das zweite Kind in meinem Haushalt zusammen mit der Kindsmutter lebt, gibt es keinen offiziellen Unterhalt. Dennoch steht mir ja quasi das hälftige Kindergeld zu, welchen die Kindsmutter erhält. So wie im ersten Fall auch. Also gebe ich auch hier an, dass ich Kindergeld erhalte.
Nun sagt der Steuerbescheid aber, dass mir der Kinderfreibetrag für das zweite Kind nicht zu steht (entsprechender Betrag wurde nicht angesetzt). Weiterhin wurde mir auch das "tatsächlich hinzuzurechnende Kindergeld" nicht gewährt. Die Erklärung lautet:
"Für das am xx.xx.xxxx geborene Kind wurde das Kindergeld oder
vergleichbare Leistungen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch auf
Kindergeld angesetzt."
Ich habe natürlich bereits das Internet für eine Antwort auf meine Frage bemüht, aber ich verstehe es dennoch nicht.
Könnte mir jemand erklären, ob ich generell etwas falsch mache, dass mir der Kinderfreibetrag nicht zugesprochen werden kann? Oder steht er mir tatsächlich nicht zu?
Viele Grüße!
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