Hallo zusammen,
am 31.08.2012 heiraten meine Lebenspartnerin und ich.
Wir werden uns für die Steuerklassenkombination III/V entscheiden und die Zusammenveranlagung wählen.
Werden wir steuerrechtlich rückwirkend ab dem 01.01.2012 so gestellt, als wären wir verheiratet?
Wird der Differenzbetrag, der sich aus dem Steuerklassenwechsel ergibt, auch rückwirkend ab dem 01.01.2012 vom Arbeitgeber erstattet oder müssen wir erst die Einkommensteuererklärung für 2012 tätigen, um für den vorigen Zeitraum die Erstattung zu erhalten?
Wie funktioniert der Ablauf?
am 31.08.2012 heiraten meine Lebenspartnerin und ich.
Wir werden uns für die Steuerklassenkombination III/V entscheiden und die Zusammenveranlagung wählen.
Werden wir steuerrechtlich rückwirkend ab dem 01.01.2012 so gestellt, als wären wir verheiratet?
Wird der Differenzbetrag, der sich aus dem Steuerklassenwechsel ergibt, auch rückwirkend ab dem 01.01.2012 vom Arbeitgeber erstattet oder müssen wir erst die Einkommensteuererklärung für 2012 tätigen, um für den vorigen Zeitraum die Erstattung zu erhalten?
Wie funktioniert der Ablauf?
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