Tagesmutter

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  • hofvh
    Neuer Benutzer
    • 20.01.2010
    • 5

    #1

    Tagesmutter

    Hallo zusammen.

    Ich bin als Angestellter tätig.
    Meine Frau arbeitet bei uns zu Hause als Tagesmutter für Kinder, sie verdient unter 400,00 Euro.
    Wo muss ich diese Einnahmen angeben?

    mfG V. Harms
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Tagesmutter

    in die Anlage S, selbständige Tätigkeit. 300 Euro pro Monat und Kind sind m. E. steuerfrei.

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