Hallo zusammen.
Ich bin als Angestellter tätig.
Meine Frau arbeitet bei uns zu Hause als Tagesmutter für Kinder, sie verdient unter 400,00 Euro.
Wo muss ich diese Einnahmen angeben?
mfG V. Harms
Ich bin als Angestellter tätig.
Meine Frau arbeitet bei uns zu Hause als Tagesmutter für Kinder, sie verdient unter 400,00 Euro.
Wo muss ich diese Einnahmen angeben?
mfG V. Harms
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