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Zweites Formular N, woher?

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    Zweites Formular N, woher?

    Hallo Ihr Schlauen,

    bei der Steuererklärung mit Elster brauche ich ein zweites Formular N.

    Es handelt sich um eine junge Frau, unverheiratet, die lediglich 4 Wochen gearbeitet hat, Lohnsteuerklasse 6.

    Das Programm fordert mich auf, ein zweites Formular N auszufüllen in Steuerklasse 1, bei den Summen jeweils eine 0. Nur wo ich dieses herbekomme, verräts mir nicht.

    Nutze ich das Formular für die Ehefrau, ist es auch nicht zufrieden. ;-).

    Kann mir wer sagen, wie ichs richtig mache?

    Vielen Dank!
    Uta67

    #2
    AW: Zweites Formular N, woher?

    Es gibt nur e i n e Anlage N pro Arbeitnehmer. Es gibt auch keine Aufforderung, eine zweite Anlage N auszufüllen, schon gar nicht mit Nullen. Wenn Du wirklich eine r o t e Fehlermeldung wegen der Steuerklasse hast, dann gib Steuerklasse eins an.

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      #3
      AW: Zweites Formular N, woher?

      2 Lohnsteuerbescheinigungen auf 1 Anlage N ausfüllen.
      Warum nur eine LstB und noch dazu StKL 6 vorliegen soll, keine Ahnung.

      Elefant hats genannt.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Zweites Formular N, woher?

        Hallo,

        fürs Erste mal Danke. Auch wenns mir noch nicht weiter hilft.

        Rechts in der Eingabehilfe steht nach der Prüfung:
        "Haben Sie nur Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, die mit der Steuerklasse 6 versehen sind, füllen Sie bitte neben diesen eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung (bei Einzelveranlagung mit Steuerklasse 1, bei Ehegatten mit Steuerklasse 4) aus und tragen dort folgende Werte ein:

        Lohnsteuerklasse 1 oder 4
        Dauer Dienstverhältnis 01013112
        Bruttoarbeitslohn 0,00
        Lohnsteuer 0,00
        Solidaritätszuschlag 0,00"

        Wie bitte darf ich das sonst verstehen bzw wie bekomme ichs hin?

        Im übrigen hat die junge Frau übers Jahr in einem 400 eurojob gearbeitet, pauschal versteuert, nur ein Monat wurde in Stkl 6 versteuert.

        Schönen Abend wünsche ich!

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          #5
          AW: Zweites Formular N, woher?

          Hallo Ihr,

          okay, Denkfehler.
          Eine Steuerbescheinigung ist ja keine Anlage N. Aber auch eine Steuerbescheinigung kann ich mir nicht einfach eine zusätzliche schreiben.
          So gesehen ist die Aufforderung im Elsterformular unsinnig.

          Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
          Wenn Du wirklich eine r o t e Fehlermeldung wegen der Steuerklasse hast, dann gib Steuerklasse eins an.
          So hab ichs jetzt auch gemacht. Stimmt zwar die Anlage in diesem Punkt nicht mehr mit der Bescheinigung überein, aber immerhin akzeptierts die Software. Vielleicht ja auch s Finanzamt.

          Ich danke für den Gedankenanstoß und wünsche ein schönes Wochenende.
          LG Uta

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            #6
            AW: Zweites Formular N, woher?

            Tatsächlich :-o Das steht da!

            Na gut, der Button zum Hinzufügen einer zweiten Lohnsteuerbescheinigung befindet sich in der Lohnsteuerbescheinigung selbst fast ganz unten. Es wird aber das Ergebnis am Ende nicht verändern. Ehrlich gesagt finde ich da meinen Vorschlag eleganter, denn die Lohnsteuerklasse hat gar keinen Einfluss auf die ganze Berechnung.

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              #7
              AW: Zweites Formular N, woher?

              Hallo graues Rüsseltier^^,

              ob dein Vorschlag eleganter ist? er ist vll. praktikabler

              Die Angabe der St-klasse zu der LStB (mit St-klasse 6) kann ja nicht einfach geändert werden wenn die LStB nunmal so ausgestellt wurde, man muss (sollte) ja korrekte Angaben in seiner Erklärung machen.

              Da aber unter normalen Umständen immer eine zweite LStB vorliegen sollte wenn es auch noch eine LStB mit St-klasse 6 gibt verlangt das Programm diese auch, und da kommt dann diese 'Phantom'LStB mit 0,- Euro ins Spiel.

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                #8
                AW: Zweites Formular N, woher?

                Mensch, Chapnator! Sonst bin ich nie elegant.

                ;-\

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