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Kindergarten

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    Kindergarten

    Hallo,
    ich habe da schon wieder eine Frage: mein Sohn ist bis August in den Kindergarten gegangen, aber im Mai 6 geworden. Die Aufteilung der Kinderbetreuungskosten ist aber nur für Kinder bis vollendetem 6. Lebensjahr. Heißt das nun, dass ich die Kosten nur bis Mai anrechnen darf?

    #2
    AW: Kindergarten

    Ja. Zumindest wenn nicht eine der anderen Varianten wie z.B. berufliche Tätigkeit BEIDER Elternteile oder so vorliegt.

    Ab 2012 ist das dann kein Problem mehr. Aber bis 2011 gilt das noch so.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergarten

      Vielen Dank.
      Tinolina

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