Hallo,
ich habe da schon wieder eine Frage: mein Sohn ist bis August in den Kindergarten gegangen, aber im Mai 6 geworden. Die Aufteilung der Kinderbetreuungskosten ist aber nur für Kinder bis vollendetem 6. Lebensjahr. Heißt das nun, dass ich die Kosten nur bis Mai anrechnen darf?
ich habe da schon wieder eine Frage: mein Sohn ist bis August in den Kindergarten gegangen, aber im Mai 6 geworden. Die Aufteilung der Kinderbetreuungskosten ist aber nur für Kinder bis vollendetem 6. Lebensjahr. Heißt das nun, dass ich die Kosten nur bis Mai anrechnen darf?
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