AW: Kosten wegen Dokumentenverlust
Diebstahlkosten sind grundsätzlich auch keine außergewöhnlichen Belastungen. Die rechtsprechung begründet das damit, damit dass es dabei an einer WILLENTLICHEN Ausgabe Ihrerseits und einer Leistungshandlung fehlt.
Anders könnte das nur für Wiederbeschaffungskosten sein von EXISTENTIELL notwendigen Dingen des Hausrats und der Kleidung. Aber das liegt bei ihnen ja nicht vor.
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Kosten wegen Dokumentenverlust
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AW: Kosten wegen Dokumentenverlust
Hallo korina,
ich denke Sonderausgaben sind es auf keinen Fall, wenn überhaupt vielleicht unter außergewöhnlichen Belastungen, wobei man da immer erst die zumutbare Belastung anrechnet je nach Einkommen und dann es fraglich ist, dass durch 100 Euro eine steuerliche auswirkung entsteht.
Grundsätzlich denke ich, dass das Kosten der privaten Lebensführung sind.
Tschüß
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Kosten wegen Dokumentenverlust
Hallo,
mir ist im letzten Jahr mein Portemonnaie mit allen wichtigen Dokumenten abhanden gekommen. Ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es gestohlen wurde oder ich es liegen lassen hab und es dann jemand weggefunden hat.
Jedenfalls sind dadurch Kosten von über 100 Euro entstanden. Im Amt sagte man mir, das man das von der Steuer absetzen kann? Sind das Sonderausgaben?
LG KorinaStichworte: -
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