Im Steuerbescheid 2010 wurde der FB nach § 32 Abs. 6 ESTG angerechnet.
Dadurch ergab sich eine höhere Erstattung, als ich sie durch Elster ermittelt hatte.
Kann ich bei Elster diese Günstiger-Prüfung in 2011 eintragen?
Und wenn ja, wo?
Vielen Dank schon mal für die sachdienlichen Hinweise.
Dadurch ergab sich eine höhere Erstattung, als ich sie durch Elster ermittelt hatte.
Kann ich bei Elster diese Günstiger-Prüfung in 2011 eintragen?
Und wenn ja, wo?
Vielen Dank schon mal für die sachdienlichen Hinweise.
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