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Freibeträge nach § 32 Absatz 6

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    Freibeträge nach § 32 Absatz 6

    Im Steuerbescheid 2010 wurde der FB nach § 32 Abs. 6 ESTG angerechnet.
    Dadurch ergab sich eine höhere Erstattung, als ich sie durch Elster ermittelt hatte.

    Kann ich bei Elster diese Günstiger-Prüfung in 2011 eintragen?

    Und wenn ja, wo?

    Vielen Dank schon mal für die sachdienlichen Hinweise.

    #2
    AW: Freibeträge nach § 32 Absatz 6

    Sie müssen dazu nur die Anlage Kind ausfüllen.

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      #3
      AW: Freibeträge nach § 32 Absatz 6

      Das weiß ich und habe ich ja auch gemacht. In 2010 gab es dann aber diese "Abweichung" zwsichen Steuerberechnung und Bescheid.

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        #4
        AW: Freibeträge nach § 32 Absatz 6

        Die Günstigerprüfung zwischen Freibetrag und Kindergeld wird immer automatisch durchgeführt - sowohl vom Finanzamt bei der Erstellung des Bescheides, als auch bei Elster bei der vorläufigen Steuerberechnung.

        Ggf. lagen Sie in 2010 genau auf der Grenze zwischen "Kindergeld ist günstiger" und "Freibetrag ist günstiger". Wenn nun das Finanzamt in irgendeinem anderen Bereich Ihrer Steuererklärung etwas abgewichen ist, können sich Ihre Einkommensverhältnisse so geändert haben, dass dann das jeweils andere günstiger war.

        Die Günstigerprüfung müssen Sie daher nicht gesondert beantragen. Sobald die Anlage Kind ausgefüllt ist, läuft das automatisch.

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          #5
          AW: Freibeträge nach § 32 Absatz 6

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Die Günstigerprüfung zwischen Freibetrag und Kindergeld wird immer automatisch durchgeführt - sowohl vom Finanzamt bei der Erstellung des Bescheides, als auch bei Elster bei der vorläufigen Steuerberechnung.

          Ggf. lagen Sie in 2010 genau auf der Grenze zwischen "Kindergeld ist günstiger" und "Freibetrag ist günstiger". Wenn nun das Finanzamt in irgendeinem anderen Bereich Ihrer Steuererklärung etwas abgewichen ist, können sich Ihre Einkommensverhältnisse so geändert haben, dass dann das jeweils andere günstiger war.

          Die Günstigerprüfung müssen Sie daher nicht gesondert beantragen. Sobald die Anlage Kind ausgefüllt ist, läuft das automatisch.
          DANKE für die Erklärung.

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            #6
            AW: Freibeträge nach § 32 Absatz 6

            Zitat von bobobaer
            >> Kann ich bei Elster diese Günstiger-Prüfung in 2011 eintragen?

            Oh, ich dachte, dass dieser unbrauchbaren Software zukünftig ein Nutzer erspart bliebe.
            Na, du gehörst wohl zu den einsamen Seelen, die nicht viel mehr haben an sozialen Kontakten als solche Foren und dann eben solche "Antworten" von sich geben.

            Viel "Spaß" weiter!

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