Hallo,
die Sufu hat mich nicht weitergebracht.
Gesetzt den Fall, man lebe zusammen, habe ein gemeinsames, leibliches Kind im Kindergarten und möchte diese Kinderbetreuungskosten in einer getrennten Veranlagung angeben. Die Kosten sollen zu 100% vom Vater getragen werden.
Nun füllt der Vater die Anlage N vollständig aus, gibt die Mutter dort mit 0EUR an, damit er 100% (bzw. die vollen 2/3) der Kinderbetreuungkosten angerechnet bekommt.
Jetzt die Frage:
Werden die Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensteuererklärung der Mutter in der Anlange Kind Ebenfalls , mit korrekt markierten Kästchen (Vater, 100%) angegeben?
Das bereitet mir Kopfzerbrechen.
viele Grüße
Benjamin
die Sufu hat mich nicht weitergebracht.
Gesetzt den Fall, man lebe zusammen, habe ein gemeinsames, leibliches Kind im Kindergarten und möchte diese Kinderbetreuungskosten in einer getrennten Veranlagung angeben. Die Kosten sollen zu 100% vom Vater getragen werden.
Nun füllt der Vater die Anlage N vollständig aus, gibt die Mutter dort mit 0EUR an, damit er 100% (bzw. die vollen 2/3) der Kinderbetreuungkosten angerechnet bekommt.
Jetzt die Frage:
Werden die Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensteuererklärung der Mutter in der Anlange Kind Ebenfalls , mit korrekt markierten Kästchen (Vater, 100%) angegeben?
Das bereitet mir Kopfzerbrechen.
viele Grüße
Benjamin
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